Bottenbach / Kleinsteinhausen / Wiesbach
Solarpark: Kreisverwaltung könnte Plan zunichtemachen
Auf 14,5 Hektar Fläche will die Itzehoer Firma Prokon bei Bottenbach einen Solarpark errichten. Die Fläche liegt an einem Hang etwas abseits des Dorfes. Ein Teil der Fläche ist laut Bürgermeister Klaus Weber eine sogenannte Vorrangfläche für die Landwirtschaft, die andere ist als reguläres Ackerland eingestuft. Weil ein Teil der Fläche eine Vorrangfläche ist, musste Prokon bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) einen entsprechenden Antrag stellen. Ergebnis: Die Landesbehörde sieht in den Solarpark-Plänen kein Problem, hat den Antrag bereits Anfang 2025 positiv beantwortet, wie Weber sagt. Allerdings bezieht sich die SGD nur auf die Vorrangfläche. Der Teil, der als reguläres Ackerland gilt, müsse von der Kreisverwaltung für einen Solarpark freigegeben werden. Und genau das ist laut Weber jetzt ein Problem.
Bereits im Juni 2024 schickte Prokon einen Genehmigungsantrag an die Kreisverwaltung. Der ist noch immer nicht beantwortet. Weber befürchtet, dass aus Pirmasens eine negative Antwort kommt. Laut Bürgermeister ist die Ackerzahl vor Ort mit 38 angegeben – der Durchschnitt liegt in der Region bei 35. Die Ackerzahl umfasst eine Skala von eins bis 100. Je höher die Zahl, desto fruchtbarer der Boden. In der Westpfalz würde eine hohe Ackerzahl kaum erreicht, deshalb würden hier Böden mit einer Ackerzahl von 35 als „fruchtbar“ gekennzeichnet.
Für den Bürgermeister ein Paradoxon
Sollte die Kreisverwaltung das Solarpark-Projekt negativ bescheinigen, dürfte nur auf der Vorrangfläche von Prokon gebaut werden. „Ob sich das dann für Prokon rentiert, ist offen“, meint Weber. Für ihn ist die Situation paradox. Er fragt: „Auf der Vorrangfläche dürften wir auch ein Gewerbegebiet oder Neubaugebiet ausweisen und auf der normalen Ackerfläche nicht?“ Der Bürgermeister hofft, noch in diesem Monat Antwort von der Kreisverwaltung zu bekommen. Danach entscheide sich, ob der Solarpark komme oder ob das Projekt verworfen werde.
Sollte Prokon den Park nicht bauen, gehen der Ortsgemeinde Einnahmen verloren. Bottenbach würde 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde Strom bekommen – pro Jahr wären das 20.000 bis 24.000 Euro. Da die Einnahmen nicht umlagepflichtig sind, wandern sie in voller Höhe ins Gemeindekässchen. Kreis und Verbandsgemeinde bekommen keinen Cent, das Geld kann nach Belieben für Projekte im Dorf ausgegeben werden.
Solarparks in Wiesbach und Kleinsteinhausen abgelehnt
Kommt aus Pirmasens eine negative Antwort und baut Prokon den Solarpark nicht, wäre das nicht der erste Solarpark in der Region, den die Behörden untersagen. Auch von Prokon geplanten Anlagen in Kleinsteinhausen – Bottenbachs Nachbardorf – und in Wiesbach wurden abgelehnt. Hier war jedoch die SGD die Stelle, die den Plan jeweils abgelehnt hat. In Kleinsteinhausen und Wiesbach ist Prokon im Zielabweichungsverfahren gescheitert, weil zu viel Vorrangfläche für die Landwirtschaft mit Solarpanelen bebaut worden wäre.
In Kleinsteinhausen plante Prokon einen 18 Hektar großen Solarpark, in Wiesbach wäre die Anlage zwölf Hektar groß gewesen. In Kleinsteinhausen hätte die Anlage etwa 40.600 Euro jährlich für die Gemeinde abgeworfen, rund 25.000 Euro wären es in Wiesbach.
Bei Windrädern geht es voran
Um Bottenbach soll aber nicht nur ein Solarpark gebaut werden: Nördlich der Gemeinde, zwischen Osterwald und Heinrichhütte und in Richtung der Grendze nach Windsberg, sollen vier Windräder gebaut werden. Bereits im November vergangenen Jahres hat das Dorf den Vertrag mit den Stadtwerken Kaiserslautern unterschrieben.
Insgesamt 47 Grundstückseigentümer sind laut Weber betroffen. 85 Prozent des Pachtertrags soll auf die Grundstückseigentümer je nach Größe ihres Landes aufgeteilt werden – egal, ob darauf tatsächlich eines der vier Windräder steht. Die restlichen 15 Prozent gehen dann anteilsmäßig an die Grundstückseigentümer, auf deren Land tatsächlich ein Windrad, dessen Fundament oder die Zuwegung vorhanden sind.
Für jede Anlage ist eine Mindestpacht von 70.200 Euro festgelegt – egal, ob die Windräder so viel abwerfen oder nicht. Außerdem stellte Bottenbachs Ortsbürgermeister Klaus Weber heraus: Sofort nach Vertragsabschluss gibt es für die Grundstückseigentümer ein Bereitstellungsentgelt – wenngleich es weitaus geringer ausfällt als die Mindestpacht. Dieses Entgelt gelte, egal ob die Stadtwerke Kaiserslautern direkt mit dem Windradbau beginnen oder das Projekt erst in ein paar Jahren angehen.
44 Grundstückseigentümer haben den Vertrag mit den Stadtwerken bereits unterschrieben, drei Unterschriften fehlen noch. Weber strebt einen gemeinsamen Termin mit den Stadtwerken bei der SGD an, um ein Beschleunigungsverfahren genehmigt zu bekommen.