Herschberg Realsteuern: Gemeinderat lehnt Erhöhung der Hebesätze entschieden ab

Zumindest fürs Erste werden Grundstückseigentümer in Herschberg keine höheren Steuern zahlen müssen. Der Gemeinderat hat dies ab
Zumindest fürs Erste werden Grundstückseigentümer in Herschberg keine höheren Steuern zahlen müssen. Der Gemeinderat hat dies abgelehnt.

In vielen Gemeinden im Landkreis sind die Grundsteuerbescheide längst verschickt, die ersten Raten bezahlt. Grundlage fast überall: die neuen Hebesätze, die in nahezu allen Ortsgemeinden an die neuen Nivellierungssätze des Landes angepasst wurden. Der Gemeinderat Herschberg beschäftigte sich erst jetzt mit diesen und war sich einig: Nein, wir erhöhen nicht.

Dirk Kattler, Kämmerer der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben, skizzierte, wie es zur Erhöhung der Nivellierungssätze gekommen sei. Und er skizzierte die Problematik, dass die Gemeinde, wenn der Rat auf die Erhöhung verzichtet, für die nicht erzielten Mehreinnahmen Umlage zahlen muss. Unterm Strich, bilanzierte Kattler, bedeute ein Nein, „dass sie der gesamten Gemeinde mehr schaden, als sie dem einzelnen Bürger helfen“. Er verwies auf den weiteren Nachteil, dass Zuschüsse nicht mehr fließen könnten, weil die Gemeinde ihre Einnahmemöglichkeiten nicht ausschöpft.

Der Gemeinderat sagte dennoch nein. Er könne das ja öffentlich sagen, weil es ihn selbst betreffe, skizzierte Klaus Bohl (IZH), dass ihn die Anhebung der Steuersätze auf die neuen Nivellierungssätze jährlich rund 1500 Euro mehr kosten wird. Für Bürgermeister Andreas Schneider (IZH) sprach gegen die Erhöhung, dass die Gemeinde ihre Finanzlage deutlich verbessert habe. Komme nichts dazwischen, weise man in zwei Jahren einen ausgeglichenen Haushalt aus. Auch weil die Schlüsselzuweisungen steigen.

„Als Zeichen zu verstehen“

Gemeinden mit ausgeglichenem Haushalt müssen die Hebesätze nicht erhöhen. Wegen der eineinhalb, zwei Jahre noch zu erhöhen, das sehe er nicht ein, so Schneider. Zudem resultiere das Defizit im Haushalt nahezu ausschließlich aus dem Kindergartenbetrieb – eine Pflichtausgabe.

Kattlers Hinweis, dass nur bis zum 30. Juni Zeit bleibt, den Beschluss noch zu ändern, nahm der Rat mit Humor auf. Dann müsse man die nächste Ratssitzung in den Juli verschieben.

Dem Rat ist durchaus klar, dass es von Seiten der Kommunalaufsicht beim Kreis, die dazu verpflichtet ist, ein Eingreifen geben wird. Dass man auf Dauer dieser Erhöhung wohl nicht entkommen könne, sei deshalb abzusehen. Aber man wolle es auch als Zeichen verstanden wissen. Mit dem Nein ersparte sich der Rat einen Tagesordnungspunkt: Ein Nachtragshaushalt muss nicht erstellt werden.

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