PIrmasens
Prozess: Unter falschem Namen Apple-Gerät im Internet bestellt
Angeklagt waren ein 34-jähriger Mann und eine 36-jährige Frau, die zur Tatzeit in der Verbandsgemeinde Rodalben lebet und liiert, nun aber zerstritten waren. Das zeigte sich darin, dass die 36-Jährige sogleich aufgebracht auf den Mann losgehen wollte, weil sie ihn weiterer Straftaten bezichtigte. Deshalb rief die Richterin zwei Wachtmeister, um die Sicherheit während der Sitzung zu gewährleisten. Nun erst konnte die Verhandlung beginnen.
Der 34-Jährige gab sich unschuldig. „Es war kein falsches Spiel“, sagte er. Er habe dem Mann das Geld in kleinen Raten zurückgezahlt. Der habe das Geld „zweimal zurückbekommen“, meinte er sogar. Und sein Bekannter hätte das Paket ja nicht annehmen müssen und bei Vertragsabschluss habe sich der Bekannte per Video-ID ausweisen müssen. Die dabei benutzte E-Mail-Adresse habe er, der Angeklagte erstellt. Aber es war die E-Mail-Adresse der 36-Jährigen, seiner damaligen Freundin. Wenn er auf seinen eigenen Namen bestelle, bekomme er nichts – wohl wegen seiner Schulden. Deshalb habe er versucht, das Gerät über den Bekannten zu bekommen, gestand er. Dass der – ebenso wie er, der Angeklagte, – unter Betreuung steht, habe er gewusst. Dessen Betreuer hätte ihn „entmündigen müssen, wenn der nicht klarkommt“, schob der 34-Jährige die Schuld für die Bestellung auf den Betreuer des Mannes. Die Frau habe mit der Sache nichts zu tun, entlastete er die Mitangeklagte.
Die 36-Jährige gestand, dass sie das Paket auf Bitten des 34-Jährigen bei dem 35-Jährigen abgeholt hatte. Aber sie habe nicht gewusst, dass die Bestellung aus einem Betrug stammte, beteuerte sie. Die genannte E-Mail-Adresse habe sie seit über 20 Jahren. Ihr Ex-Freund, mit dem sie ein Kind habe, habe auch schon ihren Namen für Betrügereien benutzt, klagte sie.
35-Jähriger hat Erinnerungslücken
Der 35-jährige Geschädigte wiederum war ungehalten, weil er so lange vor der Tür hatte warten müssen und manche Fragen als „dumm“ auffasste. An die Bestellung eines MacBooks habe er keine Erinnerung, versuchte er, Fragen abzuwimmeln. Dann sagte er, er habe „kein Problem damit, dem 34-Jährigen seinen Namen und Ausweis zu geben. „Ich bin der Schuldige“, behauptete er sogar. Er habe seinem Bekannten gesagt: „Es geht in Ordnung“. Und es sei kein Schaden entstanden. Er habe „Wertsachen“ bekommen.
Oberamtsanwalt Jörg Amstadt klärte aber auf: „Bei der Telefongesellschaft ist der Schaden entstanden.“ Der Betreuer hatte durch Mahnungen, die an seinen Schützling gerichtet waren, von der Bestellung erfahren und bei der Polizei Strafanzeige erstattet. Daraufhin habe die Firma von der Forderung abgesehen. Das Verhältnis zwischen den beiden Betreuten sei schwierig, meinte der Betreuer. Er habe den Eindruck, sein Schützling „könne sich den Kräften des 34-Jährigen nicht entziehen“. Inzwischen habe er vom Gericht die Betreuung um einen Einwilligungsvorbehalt erweitern lassen, so dass Verträge erst mit Zustimmung des Betreuers wirksam werden, erklärte der Betreuer des Mannes.
Freispruch für sie, Strafe für ihn
Die Richterin glaubte der Frau und sprach sie vom Vorwurf des Betruges frei, wie von Oberamtsanwalt und Verteidiger beantragt. Der 34-Jährige Angeklagte hingegen erhielt eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten wegen Betruges.
Die Richterin war überzeugt, dass der Mann sich der Personalien seines Bekannten bedient hatte, um bestellen zu können. Auch war seine Einlassung von Widersprüchen geprägt. Als Bewährungsauflage muss er 250 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten. Und das Gericht ordnete die Einziehung von 1427 Euro als Wertersatz für Taterträge an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.