Coronavirus RHEINPFALZ Plus Artikel Pirmasens: DGB-Arbeitsrechtler verzeichnen hohen Beratungsbedarf

Das DGB-Rechtsschutzbüro hat seinen Standort im Gewerkschaftshaus in der Alleestraße.
Das DGB-Rechtsschutzbüro hat seinen Standort im Gewerkschaftshaus in der Alleestraße.

Die Unsicherheit in der Arbeitswelt ist groß. Die Folgen der Corona-Pandemie für die Wirtschaft beschäftigen Arbeitnehmer quer durch alle Branchen. Noch fordert die sich anbahnende Krise die Juristen des DGB-Rechtsschutzes vor allem als Berater. Doch das, glaubt der Pirmasenser DGB-Rechtsschutzexperte Roland Oechsle, dürfte sich ändern.

Der Beratungsbedarf sei hoch, stellt Roland Oechsle fest. Der Volljurist betreut im Pirmasenser Büro der DGB Rechtsschutz GmbH mit seinem Team Mitglieder jener Gewerkschaften, die sich unter dem Dach des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) versammelt haben. Krisen hat er in seinen bald 30 Jahren beim DGB genug erlebt. Neu, sagt er, sei jetzt aber die völlige Unsicherheit, die mit der Pandemie einhergehe. Die Arbeitsgerichtsbarkeit habe ihren Dienst faktisch eingestellt, bis auf Eilverfahren. Sie selbst arbeiteten weiter, wenn auch ohne Publikumsverkehr.

Thematisch bewegten sie sich seit Längerem in ruhigem Fahrwasser, stellt Oechsle fest. Arbeitsrechtlich hätten sie vor allem Fragen der Leistungsvergütung und kaum betriebsbedingte Kündigungen beschäftigt – typisch für eine Zeit, in der es der Wirtschaft gut geht. Etwa die Hälfte ihrer Arbeit macht außerdem das Sozialrecht aus, beispielsweise Fälle zur Rente oder Berufsunfähigkeit. Über 600 Verfahren haben sie 2019 insgesamt bearbeitet.

Die Ruhe vor dem Sturm?

Noch dominiert hier das Alltagsgeschehen. Doch Roland Oechsle glaubt, dass dieser Zustand mit dem Andauern des auch der Wirtschaft verordneten Stillstands nicht so bleiben wird. „Jetzt habe ich das Gefühl: Ich laufe durch einen Park und irgendwo lauert ein Löwe hinter einem Busch“, beschreibt er die Lage.

Der „Löwe“, das sind für den Arbeitsrechtler die wirtschaftlichen und auch persönlichen Folgen der Krise, die Arbeitnehmer treffen können. Es werde, so befürchtet er, eine Zwei-Klassen-Gesellschaft entstehen. So dürften bereits Arbeitnehmer in der Großindustrie in Nordrhein-Westfalen mit einer Aufstockung des vom Staat gezahlten Kurzarbeitergeldes – 60 Prozent ohne und 67 Prozent mit Kind – auf 80 Prozent durch den Arbeitgeber rechnen – starke Gewerkschaften wie die IG Metall stünden dahinter. Dem gegenüber stünden viele kleinere Betriebe ohne Tarifrecht und Arbeitnehmer mit Mindestlöhnen.

Gute Chancen bei Zusammenarbeit

Dort, wo Arbeitgeber und Arbeitnehmer diesen Ausnahmezustand als „gemeinsame Krise“ verstünden, meint Oechsle, wo Unternehmen organisiert seien, wo Betriebsrat und Geschäftsleitung miteinander arbeiteten, werde man gute Chancen haben. Schwierig werde es dort, wo es heiße: „Das geht mich nichts an“ oder „Man kann eh nichts machen, dann muss man halt entlassen“.

Machen könne man etwas, betont Oechsle: Kurzarbeitergeld könne schon ab einem Mitarbeiter beantragt werden. „Den Zwang zur Entlassung gibt es nicht.“ Gerade vor dem Hintergrund eines Fachkräftemangels sei dies keine gute Lösung. Aber auch aus rechtlicher Sicht: „Wer jetzt wegen Corona kündigt, begibt sich auf dünnes Eis.“ Der müsse damit rechnen, dass er bei einer juristischen Auseinandersetzung einen erheblichen Nachzahlungsanspruch zu erfüllen habe.

Was Arbeitnehmer dürfen

Die ersten beiden Wochen im Krisenmodus sind vorüber. Die Anzahl der mit dem Coronavirus Infizierten steigt in der Südwestpfalz langsam, aber stetig an, die Furcht vor Ansteckung wächst. Doch auch in dieser Ausnahmesituation müssen Arbeitnehmer Regeln beachten.

Wann darf man zu Hause bleiben?

Hier unterscheidet Arbeitsrechtler Roland Oechsle drei Szenarien. Einmal den behördlichen Zwang, also die angeordnete Quarantäne: Da könne der Arbeitnehmer auf Krankenschein zu Hause bleiben und der Arbeitgeber könne sich den Ausfall nach dem Infektionsschutzgesetz wieder holen. Szenario zwei: Wenn der Arbeitgeber anordnet, dass der Arbeitnehmer daheim bleibt. Dann werde der Mitarbeiter freigestellt mit Vergütungsanspruch. Schwierig wird es jedoch im dritten Fall, wenn der Arbeitnehmer selbst daheim bleiben möchte – weil er Angst hat, sich anzustecken, oder weil er zu einer Risikogruppe gehört, also an bestimmten Krankheiten leidet. Wenn keine Krankschreibung erfolgt, und der Arbeitnehmer kommt dennoch nicht zur Arbeit, ist das nicht gut. Im besten Fall, meint Oechsle, bekomme er kein Geld, im schlimmsten eine außerordentliche Kündigung wegen Arbeitsverweigerung. „Nur wegbleiben von der Arbeit ist das Schlechteste.“ Bis jetzt sei das bei ihnen kein Thema, da werde in vielen Betrieben auch gut miteinander gearbeitet. Aber wenn die Krise länger andauere, befürchtet er, könnte es anders aussehen.

Handeln im Verdachtsfall

Hat man den Verdacht, am Coronavirus erkrankt zu sein, darf man der Arbeit vorübergehend fernbleiben, um dies medizinisch klären zu lassen. Man muss aber den Arbeitgeber unverzüglich informieren.

Arbeitnehmer müssen ihre ärztliche Diagnose nicht offenlegen. Allerdings ist Covid-19 eine meldepflichtige Erkrankung. Das Gesundheitsamt kann daher auch im Betrieb des Erkrankten tätig werden.

Die DGB Rechtsschutz GmbH

Das Pirmasenser Büro der DGB Rechtsschutz GmbH gehört zur Arbeitseinheit Mainz, der noch die Büros Mainz, Kaiserslautern und Bad Kreuznach angehören. Die Arbeitseinheit mit 21 Beschäftigten leitet der Volljurist Roland Oechsle von Pirmasens aus. Dort arbeiten außerdem der Volljurist Stefan Loch sowie zwei Verwaltungsangestellte. Bundesweit unterhält die DGB Rechtsschutz GmbH 114 Büros. Betreut werden Mitglieder aller Gewerkschaften, die sich unter dem Dach des Deutschen Gewerkschaftsbundes DGB versammelt haben. Das Arbeitsfeld umfasst Arbeits- und Sozialrecht – alles, was arbeitende Menschen im Erwerbsleben oder danach berühren könne, beschreibt es Roland Oechsle.

Roland Oechsle
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