Kreis Südwestpfalz
Naturschutzgebiet Battweiler: Ein Drittel der Küchenschellen gestohlen
Es waren wohl keine Naturfreunde, die die Küchenschellen im Naturschutzgebiet Battweiler Höhe ausgegraben haben. Mindestens ein Drittel des Bestandes haben die Diebe mitgehen lassen.
Vor allem in Battweiler, Winterbach und Reifenberg ist die Empörung groß, denn die selten schöne Frühjahrsblume wird seit Jahrzehnten als Besonderheit auf der Battweiler Höhe bewundert. Anfang Juni war entdeckt worden, dass Diebe viele Blumen heimlich ausgegraben hatten (wir berichteten). Ein verwerfliches Handeln, so die Äußerung vieler Naturliebhaber in den Dörfern ums Naturschutzgebiet, die über die RHEINPFALZ von dem Vorfall erfahren hatten. Schon in der Dorfschule hatte man den Einwohnern beigebracht, dass diese nur selten anzutreffende Blume nicht angetastet werden darf.
Ein Verpflanzen ist ebenfalls verboten und auch sinnlos, denn die Küchenschelle braucht dieses kalkige, nährstoffarme, steinige und sich schnell erwärmende Erdreich. Das kann der Mensch ihr weder im Hausgarten noch durch eine Bodenmischung bieten. Deshalb geht die Küchenschelle bei einer Standortveränderung oft zugrunde. Ein erhoffter Blütentraum bleibt auf jeden Fall aus, bestätigte Arno Sprau von der Unteren Naturschutzbehörde bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz.
Küchenschelle markiert Tilemann-Stella-Weg
Das Bekanntwerden des Diebstahls hat aber auch Naturliebhaber auf den Plan gerufen, die ihre Hilfe zum Erhalt der geschützten Blume angeboten haben. Bürgermeister Werner Veith erhielt eine E-Mail, in der eine Naturkennerin aus Zweibrücken Hilfe anbietet. Der Bürgermeister hat das Hilfsangebot an den örtlichen Pfälzerwald-Verein (PWV) weitergegeben, der sich seit vielen Jahren um die Küchenschellen – auch Kuhschellen genannt – auf der Höhe kümmert. Das Bild der Blume markiert den Tilemann-Stella-Weg um Battweiler.
Der PWV hatte telefonischen Kontakt mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises aufgenommen. Sprau, der das Naturschutzgebiet gut kennt, hat sich der Sache angenommen. Er lehne das Wildern in der geschützten Natur strikt ab. Er habe den Diebstahl mit der Biotop-Managerin für Naturschutzgebiete bei der Oberen Naturschutzbehörde der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Neustadt erörtert. Nun werde überlegt, wie man einem solchen Vandalismus im nächsten Frühjahr vorbeugen kann.
Falls es Hinweise auf die Täter gibt, will die Kreisverwaltung rechtliche Schritte einleiten. Der Sachbearbeiter sicherte Zeugen Vertraulichkeit zu.
Von Küchenschellen fernhalten
Der Pfälzerwald-Verein Battweiler will sich bei den im Herbst anstehenden Pflegemaßnahmen im Naturschutzgebiet besonders um den Standort der Küchenschellen kümmern. Die dortigen Hecken sollen stärker beschnitten werden, um eine ungünstige Beschattung der Fläche zu verringern. Auch der Grasansatz solle zurückgenommen werden, was aber behutsam geschehen müsse. Man müsse ausprobieren, ob das den Pflanzen auch wirklich nutzt.
Was der Küchenschelle schadet, sind vor allem Spritzmittel und Dünger sowie das Betreten der Fläche, vor allem in der Blüten- und Samenzeit. Bei der Ausbringung von Kunstdünger oder der Unkrautbekämpfung auf den angrenzenden Feldern werden bei ungünstigem Wind, der auf der Höhe häufig herrscht, geringe Mengen zu den Küchenschellen geweht, was der empfindlichen Pflanze ebenfalls schadet. Am besten ist es für die Blume, wenn Menschen sich fernhalten.
Verbote im Naturschutzgebiet
Für das Naturschutzgebiet Battweiler Höhe von rund 22 Hektar Fläche gibt es seit 2003 eine Rechtsverordnung (RVO NSG-7340-209) der Oberen Naturschutzbehörde in Neustadt. Darin ist geregelt, dass seltene, wildwachsende und in ihrem Bestand bedrohte Pflanzenarten nicht beschädigt oder zerstört werden dürfen. Die Bodengestalt darf nicht verändert werden, Düngemittel, Gülle, Klärschlamm und Biozide aufzubringen, ist ausdrücklich verboten. Wer dagegen verstößt, begeht eine Rechtsverletzung, die zumindest als Ordnungswidrigkeit bestraft werden kann.