Heltersberg Nach Crash in die Leitplanke: Warum eine Schimpftirade der Ehefrau nicht Strafe genug ist

Das Landgericht Zweibrücken.
Das Landgericht Zweibrücken.

Im Januar war ein Autofahrer auf der gesperrten Strecke zwischen Waldfischbach-Burgalben und Heltersberg in die Leitplanken gefahren. Jetzt stand er dafür vor Gericht.

Staatsanwältin Anja Neufing warf dem Mann aus der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben vor, am 5. Januar zwischen 22.30 und 23 Uhr auf der Fahrt nach Heltersberg von der Fahrbahn abgekommen und in die Schutzplanke gefahren zu sein. Die Leitplanke wies einen Schaden von 3000 Euro auf. Der Rentner habe den Unfallort verlassen, ohne die Polizei zu verständigen. Den Strafbefehl hatte der Mann nicht akzeptiert und Einspruch eingelegt, weshalb die Sache nun vorm Zweibrücker Amtsgericht landete.

Der Angeklagte schilderte, dass er sich auf dem Heimweg nach Heltersberg befand, als ihm ein Päckchen Kaugummi aus dem gut gefüllten Seitenfach in den Fußraum rutschte. Er habe es aufheben wollen, sei kurz unaufmerksam gewesen und habe die Leitplanke berührt – „die Straßenbegrenzung an dieser Stelle ist im Jahr mindestens fünfmal kaputt“. Durch den Aufprall habe er sich den Kopf angehauen „Es ging mir richtig schlecht“, schilderte er. Sein Arzt habe am folgenden Tag eine Gehirnerschütterung diagnostiziert. Da die Straße seit Monaten für den Durchgangsverkehr gesperrt war, sei niemand vorbeigekommen. Er habe auch vor Ort wegen eines Funklochs die Polizei nicht verständigen können. Deshalb habe er beschlossen, den Unfall zu melden, wenn er in Heltersberg ist. 150 Meter vom Wohnhaus entfernt habe der Wagen gestreikt und sei nicht mehr angesprungen. Als er zu Fuß nach Hause kam und die Ehefrau bat, der Polizei den Unfall zu melden, habe sie „Streit angefangen, dass ich das Auto kaputtgefahren hätte“. Sie habe sich gar nicht nach seinem Befinden erkundigt – „das kaputte Auto hat sie mehr beschäftigt“. Um dem Ärger aus dem Weg zu gehen, sei er gegangen und habe auf dem Feldbett im Gartenhaus genächtigt, ohne dass dies jemand mitbekommen habe. Die Tochter habe ihm am nächsten Tag gesagt, dass ihn die Polizei gesucht habe. Die war von einem Bewohner in der Nachbarschaft verständigt worden, als ihm der stark beschädigte Wagen auffiel.

Zur Meldung verpflichtet

Die Staatsanwältin belehrte den Angeklagten, dass er grundsätzlich verpflichtet ist, einen Unfall unverzüglich bei der Polizei zu melden. Und als Antwort auf einen Einwand von Verteidiger Walter Höh, der gemutmaßt hatte, dass sich sein Mandant unsicher war, ob der Schaden an der Leitplanke von ihm stamme, meinte Neufing: „Der Wagen war ein Totalschaden.“ Es sei absurd, zu meinen, die Leitplanke habe nichts abbekommen. Es genüge auch nicht, der Ehefrau aufzutragen, die Polizei zu informieren. Er sei nämlich verpflichtet, dies zu kontrollieren.

Im Bundeszentralregister sind keine Vorstrafen des Angeklagten aufgelistet. Im Fahreignungsregister gibt es laut Richter Matthias Heinzelmann allerdings zwei Einträge: Weil er im Jahr 2020 in einer 80er-Zone mit 152 Stundenkilometern geblitzt wurde, musste er den Führerschein für drei Monate abgeben. Und ein Jahr später war er die Fahrerlaubnis für einen Monat los, weil er 43 Stundenkilometer auf der A62 zu schnell fuhr.

Verteidiger: Hoher Eigenschaden

Der Angeklagte habe die Polizei nicht über den Unfall informiert, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Ein Anwohner habe sie in Kenntnis gesetzt, nachdem er die platten Reifen und die verdellte Karosserie bemerkt hatte. Für den Angeklagten spreche, dass kein anderes Fahrzeug beteiligt war und er keine Vorstrafen hat. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 35 Euro. Der Tagessatz von 70 Euro im Strafbefehl sei zu hoch angesetzt gewesen angesichts der Einkommensverhältnisse des Angeklagten. Zudem plädierte sie, die seit März entzogene Fahrerlaubnis für weitere drei Monate zu entziehen.

Verteidiger Höh plädierte für 30 Tagessätze und drei Monate Führerschein-Sperrfrist. Das sei eine ausreichende Strafe, zumal sein Mandant geständig war, zu Hause eine Schimpftirade über sich ergehen lassen musste und er sich darauf verlassen habe, dass die Ehefrau die Polizei verständigt. Der Eigenschaden des Angeklagten sei zudem hoch gewesen.

Richter Heinzelmann verurteilte den Rentner wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen à 35 Euro, zudem einer Geldstrafe von 50 Euro, der Entziehung der Fahrerlaubnis und einer Sperre von weiteren drei Monaten. Der Angeklagte habe sich nicht vergewissert, dass die Ehefrau die Polizei angerufen hat. Von daher sei sein Verhalten als Unfallflucht zu werten. „Er hätte melden müssen, dass er Unfallbeteiligter ist“, sagte der Richter. Die Tagessatzhöhe sei herabgesetzt und an die wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten angepasst worden.

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