Pirmasens
„Nächste Straftaten vorprogrammiert“
Im April 2024 übersandte der 26 Jahre alte Angeklagte einem damals elfjährigen Kind über eine Internetplattform ein Bild von sich mit pornografischem Inhalt. Im November 2024 besaß er auf seinem Tablet ein kinder- und zwei Jugendpornos, die er aus dem Internet heruntergeladen hatte. Im Januar übersandte er unaufgefordert ein pornografisches Bild von sich an eine frühere Bekannte.
Da der 26-Jährige geständig war, ging es am Mittwoch nur noch darum, wie er zu bestrafen ist. Der junge Mann hat in seiner Kindheit physische und psychische Gewalt in seinem Umfeld erlebt, bis er in eine Pflegefamilie kam. Seine psychische Lage sei immer noch sehr komplex, was es schwierig mache, den richtigen Therapieplatz für ihn zu finden, informierte seine Bewährungshelferin. Außerdem sei sein Alkoholkonsum ein echtes Problem. Der 26-Jährige gab an, er habe sich nicht eingestehen können, dass er Probleme habe. Einsicht sei bei ihm erst durch die Strafverfahren gekommen. Die Richterin bestätigte: „Die nächste Straftat ist vorprogrammiert – ohne Entzug.“
Gericht sieht Milderungsgründe
Das Gericht ging von einer verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit aus. Sein Geständnis, die geringe Anzahl verbotener Bilder und dass er versuche, seine Probleme anzugehen, berücksichtigte die Richterin zu seinen Gunsten. Aber seine vielen und einschlägigen Vorstrafen, dass er bei den Taten unter zweifacher Bewährung stand und bei einer Verurteilung sogar sechsmal bewährungsbrüchig wurde, wirkten zu seinen Ungunsten.
Die Aussichten, dass sich etwas ändere, waren der Richterin letztendlich zu vage, um eine positive Sozialprognose zu stellen und die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Aber er solle die guten Ansätze weiterverfolgen, riet ihm die Richterin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.