Vinningen
Kreisverwaltung: Nein zu den Windrädern ist rechtswidrig
„Der Gemeinderat stimmt den zwei beantragten Windenergieanlagen an den vorgesehenen Standorten nicht zu und erteilt zu den geplanten Anlagen kein gemeindliches Einvernehmen.“ So lautet der Beschluss des Gemeinderates vom 4. August. Auf Nachfrage, wie es jetzt mit dem Vorhaben weitergeht, teilte die Kreisverwaltung mit, dass die Gemeinde ihr Einvernehmen rechtswidrig versagt habe. Sie weist darauf hin, dass das Einvernehmen – so regelt es Paragraf 36 des Baugesetzbuches – nur aus bauplanungsrechtlichen Gründen versagt werden kann. „Im Gemeinderatsbeschluss sind keine bauplanungsrechtlichen Gründe genannt. Es sind keine bauplanungsrechtlichen Gründe gegen die Zulässigkeit der beiden beantragten Windkraftanlagen erkennbar“, teilt die Kreisverwaltung mit, nachdem ihr der Ratsbeschluss vorlag.
Zu nah und zu viele
In der Ratssitzung hatte FWG-Fraktionssprecher Sascha Wagner seine Ablehnung damit begründet, dass die Windkraftanlagen zu nahe am Ort stehen werden und der Schattenwurf und die Geräusche Teile des Orts beeinträchtigen und den Wohnwert minderten. Peter Weishaar vertrat die Auffassung, dass die vorhandenen 14 Windräder in dem Gebiet zwischen Kröppen, Riedelberg und Vinningen ausreichen, zwei weitere Anlagen dann zu viel seien. Auch der erste Beigeordnete Willy Diemert hatte sich gegen die Windkraftanlagen ausgesprochen.
Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land in der zehnten Teilfortschreibung das entsprechende Gebiet als Konzentrationsfläche für Windenergieanlagen ausweise. Sie werde das Genehmigungsverfahren fortführen. Verschiedene Stellen seien zur Stellungnahme aufgefordert worden, es liegen derzeit noch nicht alle vor. „Sollten nach Prüfung aller Stellungnahmen keine immissionsschutzrechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen und somit alle Genehmigungsvoraussetzungen vorliegen, wäre die beantragte Genehmigung zu erteilen“, so die Kreisverwaltung. Die Genehmigung würde das (verweigerte) Einvernehmen der Gemeinde ersetzen. Nur wenn sich immissionsschutzrechtliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Ablehnungsgründe ergeben, kann die Genehmigung für den Bau verweigert werden, betont die Verwaltung.
Seit 2014 Thema
Bei den beiden vorgesehenen Flächen handelt es sich um Gemeindegrundstücke. Juwi will in dem Bereich drei Windräder bauen, eines davon liegt auf Privatgelände. Die Gemeinde würde durch die beiden Windräder auf ihren Grundstücken Pachteinnahmen erzielen. 2014 und 2015 hatte der Gemeinderat schon einmal über die Aufstellung von Windrädern beraten. Aus dieser Zeit stammen auch die vertraglichen Vereinbarungen mit Juwi. „Die Verträge sind über fünf Jahre alt, die Gemeinde hätte ein Kündigungsrecht“, erklärte Vinningen Bürgermeister Felix Kupper auf Anfrage. Voraussichtlich am 11. Oktober wird sich der Gemeinderat mit dem Thema erneut befassen, dann geht es im nichtöffentlichen Teil um die Verträge über die beiden Grundstücke.
Andere Standorte möglich
Sollte der Gemeinderat der Meinung sein, seine beiden Grundstücke nicht an Juwi verpachten zu wollen, würde das nicht das Ende der Windkraftpläne bedeuten. Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass in der Konzentrationsfläche Windkraft weitere Privatgrundstücke enthalten sind. Juwi hätte also die Möglichkeit, darauf auszuweichen. Allerdings sei dazu eine Änderung des Genehmigungsantrags erforderlich, so die Kreisverwaltung.
„Ich hatte den Rat schon kurz nach der Entscheidung darüber informiert, dass der Beschluss kassiert werden könnte“, sagte Kupper. Er hatte sich für die Windräder ausgesprochen.