Kreis Südwestpfalz Kreis: Drehleiter soll nach Contwig

Über den Standort und die Bezuschussung eines Drehleiterfahrzeuges in der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land gibt es unterschiedliche Auffassungen bei Kreis und Verbandsgemeinde. Der Kreis sieht die VG in der Pflicht, Antworten zu liefern und hat eine Frist gesetzt.
Mit Verwunderung reagierte die Kreisverwaltung gestern auf die am Donnerstag im Verbandsgemeinderat getroffenen Aussagen zum Drehleiterfahrzeug. Insbesondere, dass die Verbandsgemeinde auf die Entscheidung des Kreises wartet, treffe nicht zu, betonte Kreispressesprecher Thorsten Höh. Die Kreisverwaltung habe der Verbandsgemeinde eine Frist bis Freitag, 4. Mai, eingeräumt, um die Frage zu beantworten, ob sie den Ansatz der Kreisverwaltung mittragen werde, aus einsatztaktischen Gründen Contwig als Standort des Drehleiterfahrzeugs auf der Westschiene vorzusehen. Mit einem solchen Fahrzeug könnte von Contwig aus der komplette nordwestliche Bereich des Landkreises versorgt werden, also auch die Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben. „Das Drehleiterkonzept des Kreises basiert darauf, dass überörtliche Einsätze bestmöglich bedient werden können. Es dient dem überörtlichen Brandschutz und nicht Privatinteressen", betonte der Kreissprecher. Das Drehleiterfahrzeug am Standort Hornbach, das nach Mitteilung der Verbandsgemeinde ausschließlich zur Sicherung des zweiten Rettungsweges des Klosterhotels diene, sei nicht förderfähig, führt Höh weiter aus. Und es bestehe keine gesetzliche Verpflichtung, mit öffentlichen Mitteln den zweiten Rettungsweg eines Hotels zu sichern. Die derzeitige Lösung sei nicht nur die unwirtschaftlichste, sie stelle gegenüber einer baulichen Sicherung auch die schlechteste Option dar, so Höh. Er verwies darauf, dass dies bereits dem Hornbacher Stadtbürgermeister Reiner Hohn als Antwort auf dessen Anfrage in der Kreistagssitzung vom 19. März mitgeteilt worden sei. Der ehemalige Wehrleiter der Verbandsgemeinde, Markus Schmidt, habe am 20. Februar in der RHEINPFALZ gesagt, dass Hornbach die Standort-Anforderungen nicht erfüllt. Der VG würden seit Oktober drei Schreiben vorliegen, aus denen der zeitliche Ablauf der Entscheidung sowie Kriterien für den Standort und eine Bezuschussung hervorgingen. Am 24. Oktober sei die Verbandsgemeinde wegen des Antrags auf Bezuschussung um den Nachweis der festgelegten Mindestvoraussetzungen gebeten worden. Schließlich sei im Dezember noch einmal darauf hingewiesen worden, dass für einen Zuschuss des Landkreises wegen des überörtlichen Brandschutzes die Risikoklasse B III (Gebäude mit einer Rettungshöhe bis 18 Meter) gegeben sein müsse. In Contwig liege diese vor, für Hornbach müsste sie nachgewiesen werden. „Mit der Kreisverwaltung warten auch die weiteren sechs Verbandsgemeindeverwaltungen auf diese Mitteilung und die daraufhin mögliche Entscheidung des Kreistags", schreibt Höh. Berichtigung 24 600 Euro und nicht 40 000 Euro, wie gestern berichtet, kostet die Miete für das Hornbacher Drehleiterfahrzeug jährlich. Darauf wies gestern Bürgermeister Jürgen Gundacker hin.