Kreis Südwestpfalz Klage gegen Land wandert in Papierkorb
Keinerlei Aussicht mehr auf zusätzliche Mittel aus Mainz: Die Stadt Landstuhl lässt die Hoffnung auf höhere Zuweisungen sausen und verlässt den Klageweg, an dessen Ende sie sich zusätzliches Geld aus der Landeskasse erhofft hatte.
Einstimmig hat der Landstuhler Stadtrat am Dienstagabend beschlossen, die beim Verwaltungsgericht in Neustadt anhängigen Klagen gegen Zuwendungsbescheide zurückzunehmen. Nach Ansicht der Stadtspitze waren darin die in Landstuhl lebenden Soldaten nicht gebührend berücksichtigt. Die Sickingenstadt war, wie auch die Verbandsgemeinde, mit den Schlüsselzuwendungen nicht einverstanden. Die seien zu niedrig ausgefallen, weil das Land beim sogenannten Stationierungsstreitkräfte-Ansatz die in Stadt und VG lebenden Soldaten nicht alle berücksichtigt habe. Das Verwaltungsgericht Neustadt hatte in der Frage, inwieweit Soldaten als „kaserniert“ zu betrachten seien, den rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof angerufen. Nach dessen Auffassung ist an der im Lande gängigen Praxis verfassungsrechtlich nichts zu beanstanden. Wie Stadtbürgermeister Ralf Hersina (SPD) am Dienstag erläuterte, hat der Rechtsbeistand der Stadt davon abgeraten, die Klagen aufrecht zu erhalten. „Die Erfolgsaussichten gehen gegen Null“, verdeutlichte Hersina. Außer weiteren Kosten habe die Stadt demnach nichts zu erwarten. Der Verbandsgemeinderat werde in der nächsten Sitzung aller Voraussicht nach ebenfalls davon absehen, den Klageweg weiter zu beschreiten. Außerdem soll in einer Broschüre mit dem Titel „Sickingenstadt Landstuhl – Altstadtsanierung 1998-2016“ künftig gezeigt werden, was sich im Laufe von gut 19 Jahren Sanierung der Landstuhler Altstadt getan hat. |cha