Kreis Südwestpfalz „Keine Wahl, als den Hund zu erschießen“

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Ein Polizeibeamter hat am Samstagmittag einen freilaufenden Hund in der Pariser Straße in Kaiserslautern erschossen. Jetzt haben das Polizeipräsidium Westpfalz und der Tierschutzverein Kindsbach erklärt: Der Polizist hatte keine andere Wahl.

Die Polizei und die Tierrettung des Tierschutzvereins Kindsbach wurden am Samstagmittag zu dem Autohandel gerufen, weil ein Hund frei herumlief und bereits einen Radfahrer angefallen hatte. Als der Hund eine Mitarbeiterin der Tierrettung und eine Polizistin angriff und sie biss, habe ein Polizist zur Abwehr des unmittelbar bevorstehenden Angriffes von seiner Schusswaffe Gebrauch gemacht und den Hund erschossen, hatte die Polizei mitgeteilt. Die Pressestelle des Polizeipräsidiums Westpfalz erklärte am Montag, der Beamte, der den Hund erschoss, habe keine andere Wahl gehabt. Der Hund sei durch ein Loch im Zaun des Autohandels ausgebüxt, habe erst einen Radfahrer, dann die beiden Frauen angegriffen. Der Polizist habe schießen müssen, weil der Hund auf ihn zurannte. Eine Betäubung sei nicht möglich gewesen, Pfefferspray hätte in der Situation auch nicht geholfen. Bei dem Hund handele es sich um einen Rhodesian Ridgeback, eine Rasse, die eigentlich zur Löwenjagd eingesetzt werde. Der Halter des Hundes sei nach Ermittlungen der Polizei im Ausland, gegen ihn werde nun wegen Körperverletzung durch Unterlassung ermittelt. Auch Sascha Prager, erster Vorstand des Tierschutzvereins Kindsbach, betonte: „Ich fange alles, gehe gegen jeden Hund, aber am Samstag war das nicht möglich. So leid es mir für den Hund tut, der Polizeibeamte hatte keine andere Wahl als zu schießen.“ Prager war mit der Tierrettung seines Vereins an dem Autohandel in der Pariser Straße – nicht zum ersten Mal, wie er betonte. Es sei das vierte Mal gewesen, dass die Tierrettung wegen des Hundes alarmiert wurde; die drei Male vorher habe man das Tier einfangen können. Am Samstag habe aber eine andere Situation bestanden. Die Tierrettung habe sich gerade mit der Polizei besprochen, wie man vorgehen solle, um den Hund einzufangen, als ein Bekannter des Autohändlers gekommen sei. Der habe den Hund gerufen. Das Tier sei auch zunächst zu dem Mann gelaufen, habe dann aber plötzlich Richtung Polizei und Tierrettung abgedreht. Er habe nach einer Mitarbeiterin der Tierrettung geschnappt, die einen Kratzer am Arm abbekommen habe, dann die Polizistin gebissen, sodass sie genäht werden musste, und sei schließlich auf den Polizisten los, der ihn erschossen habe. Es habe keine andere Möglichkeit gegeben, die Schutzausrüstung sei noch im Auto gewesen, eine Fangstange hätte in der Situation nichts genutzt, der Hund sei ausgerastet, womöglich in Panik geraten. Wie Prager ausführt, ist der Zaun des Autohandels ziemlich desolat, der Hund sei seit Jahren immer wieder durchgeschlüpft. Die Tierrettung habe ihn jedes Mal einfangen können und ins Tierheim gebracht. Der Halter habe ihn immer wieder dort abgeholt. Der Tierschutzverein Kindsbach sei auch schon an dem Autohandel gewesen und habe dem Hund im Sommer Wasser gegeben, weil die Trinkschüssel leer war. Der Vorstand des Kindsbacher Tierschutzvereins betonte, die Hunderasse Rhodesian Ridgeback sei nicht geeignet, um in unserem Klima draußen in einem Zwinger oder einer Hundehütte gehalten zu werden. Hinzu komme, dass der Hund in der Pariser Straße wohl ohne soziale Kontakte zu Menschen oder anderen Tieren gehalten wurde. Die Rhodesian Ridgebacks seien eine Modeerscheinung, sie gehörten nicht in die Kategorie gefährliche Hunde. Da sie zur Löwenjagd eingesetzt werden, hätten sie einen Jagdtrieb, viele verhielten sich dennoch ganz normal. Wenn der Trieb nicht steuerbar sei, etwa durch falsche Haltung, könnten sie aber zur tickenden Zeitbombe werden. Nach den Worten von Prager hat der Kindsbacher Tierschutzverein bereits in der Vergangenheit das Veterinäramt auf die schlechten Haltebedingungen des Hundes aufmerksam gemacht. Dem Amt sei der Fall bekannt, es könne dem Hundehalter Auflagen machen, auch das Ordnungsamt der Stadt könne Maßnahmen ergreifen wie einen Wesenstest des Tieres oder einen Sachkundenachweis des Halters, berichtet Sascha Prager. Ob und welche Auflagen dem Hundehalter gemacht wurden, sei dem Tierschutzverein Kindsbach nicht bekannt. |dür

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