Kreis Südwestpfalz Keine Propaganda, aber Sachbeschädigung

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Mehrere Jugendliche haben im August in Wallhalben für Ärger gesorgt: Nach einer Feier liefen sie durch den Ort und hinterließen an verschiedenen Gebäuden und öffentlichen Gegenständen wie Straßenlampen Aufkleber mit Aufschriften wie „NS-Area“ oder „Good Night Left Side“. Das beschäftigt die Staatsanwaltschaft in Zweibrücken.

„Wir warten auf die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, wie es in diesem Fall weitergehen wird“, sagt Polizeihauptkommissar Peter Baumann, der stellvertretende Leiter der zuständigen Polizeiinspektion in Waldfischbach-Burgalben, im Gespräch mit der RHEINPFALZ. Es wird wegen Sachbeschädigung gegen mehrere Jugendliche ermittelt. Eine Privatperson hatte die Polizei über die Aufkleber vor ihrem Haus informiert. Mit dem Aufkleber „NS Area“ wurde für den Nationalen Sozialismus geworben. Mit dem zweiten Aufkleber, der die Aufschrift „Good Night Left Side“ trägt, wurde offenbar zum Kampf gegen die Linken aufgerufen. Der Vorfall war auch Gegenstand der Wallhalber Gemeinderatssitzung, die zwei Tage später stattfand. Dabei kam heraus, dass die Namen zweier Jugendlicher bekannt sind, die offenbar bei der Tat beobachtet wurden. Der Wallhalber Gemeinderat sprach sich dafür aus, dass das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben den Vorfall bei der Polizei zur Anzeige bringen soll (wir berichteten am 5. August), was es auch tat. Es seien rechtsradikale Positionen erkennbar, erklärte der Rat; die Polizei solle die Hintergründe ermitteln. Die Polizei hatte bereits auf Grundlage der Hinweise von Bürgerseite ermittelt. Dann nahm sie auch Kontakt zur Verbandsgemeindeverwaltung auf und bat sie um Stellungnahme. Laut Peter Baumann wurde bei den Ermittlungen auch die Fachstelle der Polizei eingebunden, die prüft, ob es sich um Straftaten nach dem Paragraf 86 des Strafgesetzbuches handelt. Dieser Paragraf betrifft Straftaten, bei denen es um das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen geht. Für dieses Vergehen drohen bis zu drei Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe. Die Aufkleber, die zwischenzeitlich entfernt sind, wurden überprüft: Es handelte sich nicht um solche Propagandamittel. „Damit stand fest, dass jetzt wegen Sachbeschädigung ermittelt wird“, erklärt Baumann. Sachbeschädigung wird in Paragraf 303 des Strafgesetzbuchs behandelt: „Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Ebenso werde bestraft, wer „unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert“.

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