Kreis Südwestpfalz Künftig zahlen alle gemeinsam

In diesem Jahr werden in Contwig wiederkehrende Beiträge für den Straßenbau eingeführt. Das beschloss der Ortsgemeinderat am Mittwoch bei der Enthaltung von Volker May (SPD).
Damit beteiligen sich künftig alle Grundstücksbesitzer an den Kosten für den Ausbau von Gemeindestraßen (). Bisher zahlten nur die Anwohner der betroffenen Straße. An einem Beispiel rechnete Bürgermeister Karlheinz Bärmann vor, wie hoch die Kosten bei wiederkehrenden Beiträgen und bei Einmalbeiträgen liegen könnten: Er ging von einem Grundstück in der Blumenstraße aus, für das bei einem Ausbau der Straße 8600 Euro auf einmal zu zahlen wären. Bei wiederkehrenden Beiträgen dagegen wären nur 160 Euro im Jahr fällig. Umgerechnet bedeute das, dass man über 50 Jahre wiederkehrende Beiträge zahlen müsste, bis die 8600 Euro erreicht sind. In dem Rechenbeispiel ging der Bürgermeister von einem Gemeindeanteil von 35 Prozent aus. Wie viel die Gemeinde tatsächlich übernimmt, muss der Rat aber noch festlegen. „Heute Abend ist das Thema der wiederkehrenden Beiträge nicht zum ersten Mal im Rat. Bereits 2000 und 2007 haben wir uns im Rat über die wiederkehrenden Beiträge unterhalten. Da in naher Zukunft Baumaßnahmen anstehen, ist es Zeit, einen Schnitt zu machen – entweder wiederkehrende Beiträge oder Einmalbeiträge“, sagte Ortsbürgermeister Karlheinz Bärmann. Er hob die Vorteile der wiederkehrenden Beiträge hervor: „Der Straßenbau wird immer teurer, die Kosten steigen fast ins Unermessliche. Mit den wiederkehrenden Beiträgen ist die Gemeinde eine Solidargemeinschaft. Jeder hat einen Nutzen davon.“ Wenn ein leerstehendes Haus im Ortskern verkauft wird, könnte das einfacher sein, weil der neue Eigentümer nicht mit hohen Kosten für einen eventuellen Straßenausbau rechnen muss – wobei das nur für die Nebenstraßen gilt, denn die Ortsdurchfahrt ist eine Landesstraße, die Maßweilerstraße, die Oberauerbacher und die Truppacher Straße sind Kreisstraßen. Deren Ausbau zahlen sowieso Land und Kreis – bisher wie auch künftig. Allerdings zahlen die Grundstücksbesitzer in diesen Straßen künftig auch Ausbaubeiträge. Ein weiterer Vorteil sei, dass die Straßen in der Gemeinde ausgebaut werden können und kein Ausbaustau entsteht. „Die letzten Straßen wurden vor 15 Jahren ausgebaut. Bedarf besteht, wir werden das unverzüglich in Angriff nehmen“, betonte Bärmann. Die Gemeinde hat bereits einen Maßnahmenkatalog erstellt, welche Straßen in den nächsten fünf Jahren ausgebaut werden müssen. Dabei ist sie vom derzeitigen Zustand der Straße ausgegangen. Im den Maßnahmenkatalog aufgenommen wurden die Schulstraße in Stambach, die Blumenstraße in Contwig, die Sanierung der Straßenbeleuchtung sowie entweder der Ausbau der Felsackerstraße in Stambach oder der Fasaneriestraße in Contwig. Die Kosten für die Maßnahmen liegen insgesamt bei rund 1,5 Millionen Euro. Einen Nachteil der wiederkehrenden Beiträge nannte Bärmann: „Wenn vor meiner eigenen Haustür gebaut wird, weiß ich genau, wo gerade gebaut wird.“ Grundstückseigentümer, die gerade erst für eine neue Straße bezahlt haben, sollen eine Schonfrist erhalten, die maximal 20 Jahre betragen kann. Erhoben werden die Beiträge für Erneuerung, Erweiterung, Verbesserung sowie Umgestaltung von bereits bestehenden Straßen, Wegen und Plätzen. Ausbesserungsarbeiten an der Straße zählen nicht dazu. In der nächsten Sitzung des Ortsgemeinderates soll festgelegt werden, wie hoch der Gemeindeanteil ist, wie lange die Schonfrist festgelegt wird und in wie vielen Raten die Grundstücksbesitzer ihre Beiträge bezahlen können. (ntg)