Pirmasens / Hauenstein Ins Gesicht geschlagen und getreten

Wegen gefährlicher Körperverletzung mussten sich zwei junge Männer vor Gericht verantworten.
Wegen gefährlicher Körperverletzung mussten sich zwei junge Männer vor Gericht verantworten.

Wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung mussten sich am Montag zwei 23- und 21-jährige Männer aus der Vorderpfalz vor der Jugendrichterin des Amtsgericht Pirmasens verantworten. Der ältere außerdem wegen einer allein begangenen gefährlichen Körperverletzung.

Laut Anklage soll der 23-Jährige am 21. Dezember 2018 gegen 2.45 Uhr in Hauenstein einen Mann in den Rücken gestoßen und gegen den Hinterkopf geschlagen haben, so dass dieser zu Boden gefallen sei. Dann soll es zwischen dem Geschädigten und den beiden Angeklagten zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen sein. Als der Geschädigte in ein wartendes Auto einsteigen wollte, soll der 23-Jährige diesen erneut mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, auch als der Mann bereits am Boden lag. Auch der 21-Jährige soll dem am Boden Liegenden ins Gesicht getreten haben. Der Mann erlitt Platzwunden und Hämatome. Dieses Verfahren trennte das Gericht ab, da sich noch ein Nebenklägervertreter gemeldet hatte, der aber nicht geladen worden war.

Mit Likörflasche ins Gesicht geschlagen

Außerdem war der 23-Jährige angeklagt, am 17. März 2019 gegen drei Uhr nachts in der Verbandsgemeinde Herxheim bei Landau einen Mann mit einer Likörflasche ins Gesicht geschlagen zu haben. Dadurch erlitt dieser mehrere Knochenbrüche im Gesicht. Der Verteidiger des Angeklagten wies darauf hin, dass die Tat am Rande einer Feier passiert sei und sein Mandant erheblich getrunken hatte. Dieser habe überreagiert. Die Verletzungsfolgen täten ihm leid.

Die Jugendrichterin verwarnte den 23-Jährigen. Er muss 1000 Euro an den Geschädigten zahlen zum Ausgleich zivilrechtlicher Ansprüche. Und er muss die Verfahrens- und Anwaltskosten tragen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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