Kreis Südwestpfalz In der Sprayer-Szene soll er recht bekannt sein

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So zahlreich die Merkwürdigkeiten im Verhalten des Angeklagten, so einfallsreich gerieten die Erklärungen, die sein Verteidiger dafür fand. Doch nicht etwa, dass Richter und Ankläger all dies geschluckt hätten: Der Tatnachweis war nicht zu führen. Daher wurde der 39-jährige Bexbacher – bezichtigt der Sachbeschädigung mittels Farbschmiererei – am Ende freigesprochen.

Nur wenige Angeklagte am Kuseler Amtsgericht kommen derart seriös daher wie der Bexbacher Familienvater: Gut gekleidet, mit Manieren und Wortgewandtheit ausgestattet, saß der Mann neben seinem Verteidiger. Es fiel äußerst schwer, sich diesen Herrn im Tarnanzug und vermummt des Nachts an Bahngleisen entlanghuschend und Sprühdosen schwingend vorzustellen. Genau das aber soll der 39-Jährige vor Jahresfrist getan haben. In einer Februarnacht soll er in Kusel einen Güterwaggon auf dem Abstellgleis zwischen Bahnhof und Gaswerk mit einem riesigen Graffito versehen haben. Runde 80 Quadratmeter maß das „Kunstwerk“, das einen tristen Waggon sicherlich geschmückt haben mag. Die Bahnverantwortlichen finden das weniger lustig. Die Kosten fürs Reinemachen wurden auf 2700 Euro beziffert. Aus strafrechtlicher Sicht handelt es sich dabei um eine Sachbeschädigung. Nun hat niemand gesehen, wer den Waggon besprüht hat. Allerdings hat sich der 39-Jährige verdächtig gemacht. Sonntagnachmittags waren zwei Beamte der Bundespolizei aus Kaiserslautern zum Kuseler Bahnhof geeilt, um den frisch gemeldeten Schaden unter die Lupe zu nehmen. „Ich bin gerade um den Waggon herumgegangen, da hab’ ich ihn im Gebüsch kauern sehen“, beschrieb einer der Polizisten die Begegnung mit dem ihm damals unbekannten Mann. Jener hatte eine hochwertige Kamera in der Hand und war ganz offenkundig dabei, das Graffito für die Nachwelt festzuhalten. So weit, so gut. Seltsam kam den Beamten allerdings vor, dass der soeben Entdeckte umgehend die Beine in die Hand nahm und stiften gehen wollte. Die Streife fing ihn ein. „Wir haben uns auch gewundert“, bekundete der Polizist, „weil er behauptet hat, er habe kein Auto dabei. Seine Frau wolle ihn abholen.“ Von wegen: Den Wagen des Mannes machten die Beamten im Wohngebiet oberhalb des Bahnhofs aus, offenkundig in sicherer Entfernung abgestellt. Ebenfalls verwunderlich: Mit den Verdachtsmomenten konfrontiert, hatte der Ertappte umgehend einen Rechtsanwalt benannt, den er gerne hinzuziehen würde. Beim Namen des Advokaten klingelte es bei den Bundespolizisten sofort: Der Jurist hat einen Namen in der „Szene“, gilt als Strafrechts-Fachanwalt, der so ziemlich alle Graffiti-Künstler vertritt, wenn diese sich an Bahnanlagen erwischen lassen. Als Tüpfelchen auf dem i wertete die Polizeistreife, als bei der Vernehmung eine Textnachricht auf dem Smartphone des Mannes aufleuchtete. „Mission erfüllt? Keine Verletzten?“, stand da zu lesen. Die Folge: Ein Richter ordnete eine Hausdurchsuchung an, bei der sich allerlei Belastendes fand. „Warum auch nicht?“, meinte der Verteidiger. Sein Mandant sei Künstler. Aber er sprühe nur legal. Und in der Tat konnte der 39-Jährige den Polizisten ein amtliches Schreiben der Stadt Homburg vorweisen, dass er befugt sei, Teile des Waldstadions mit Farbe aufzuhübschen. Wie auch immer: Es fehlte jeder Beweis, dass der Mann nachts in Kusel tätig war. Vielleicht habe er im Auftrag des wahren „Künstlers“ fotografiert, mutmaßte der Richter. Für eine Verurteilung reiche es trotz aller Indizien jedenfalls nicht.

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