Kreis Südwestpfalz Illegales Abschleppen am Busbahnhof?

Bis 14 Uhr gilt auf dem Gelände vor der Schule in Landstuhl Parkverbot. Nur Busse dürfen in dieser Zeit dort verkehren.
Bis 14 Uhr gilt auf dem Gelände vor der Schule in Landstuhl Parkverbot. Nur Busse dürfen in dieser Zeit dort verkehren.

Dass auf dem großen Platz neben der Freizeitanlage Cubo in Landstuhl rigoros abgeschleppt werde, ärgert RHEINPFALZ-Leser Dieter Heinrich. Das Gelände dient Bussen als Haltestelle, welche die Schüler der Integrierten Gesamtschule befördern. Zum Abschleppen fehle dort aber die rechtliche Grundlage, ist der ehemalige Polizist überzeugt.

Der 74-Jährige besucht regelmäßig die Sauna- und Wellnessanlage Cubo. Im Dezember habe er vormittags auf dem direkt neben dem Cubo-Parkplatz gelegenen Gelände – Busbahnhof – geparkt. Dass er dafür ein Ordnungsgeld in Höhe von 30 Euro zahlen muss, sehe er ein. Schließlich ist das Parken dort verboten. Dass sein Auto aber gleich abgeschleppt wurde, kann Heinrich jedoch nicht nachvollziehen. 193 Euro, 53 davon allein Verwaltungsgebühr, soll er berappen. Dagegen hat Dieter Heinrich nun Widerspruch bei der Verbandsgemeinde eingelegt und nachgefragt, auf welcher rechtlichen Grundlage sein Wagen abgeschleppt wurde. Letztendlich habe er aus einem zwei Seiten umfassenden Schreiben herausgelesen, dass die Maßnahme erfolgte, weil durch sein abgestelltes Auto eine konkrete Gefährdungssituation bestanden habe. „Es ist ein Unding, so etwas zu behaupten“, betont der ehemalige Polizist und Lehrer an der Polizeischule Enkenbach-Alsenborn. Denn dem sei keineswegs so. Für die Schulbusse ist es laut Heinrich überhaupt kein Problem, ohne die Schüler zu gefährden, auf dem großen Parkplatz zu rangieren. Schon gar nicht in dem von ihm geschilderten Fall. Denn er habe im vorderen Bereich gehalten, die Busse holten die Schüler dagegen im hinteren ab. Zudem darf ab 14 Uhr auf besagtem Platz geparkt werden. Wie Heinrich beobachtete, holten Busse auch noch gegen 15 Uhr Schüler ab. Zu dieser Zeit stünden oft mehrere Fahrzeuge auf dem Platz. Selbst das bereite den Bussen keine Probleme beim Rangieren, meint Heinrich. Da könnten wenige vorher abgestellte Fahrzeuge wohl kaum für eine konkrete Gefährdungslage sorgen. Stichwort: Abzocke Er betont bei alledem, dass es ihm nicht speziell um seinen Fall gehe. Schon häufig habe er beobachtet, dass Ordnungskräfte der Verbandsgemeindeverwaltung dort schnell abschleppen lassen. Neben dem Bußgeld seien so immerhin noch 53 Euro Verwaltungsgebühr einzunehmen. Heinrich prangert die Methoden der Verwaltung an, die hier mit nicht tragbaren Begründungen Einnahmen generiere. Stichwort: Abzocke. Das weist der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Landstuhl, Peter Degenhardt (CDU), zurück. „Es geht nicht um ein oder zwei parkende Autos“, betont er. Er verweist allerdings auf den „extrem hohen Parkdruck in diesem Bereich, der vor allem durch das Medizinische Versorgungszentrum hervorgerufen wird“. Denn an diesem gebe es viel zu wenige Stellplätze. Daher ist sich Degenhardt sicher, dass sich viele Verkehrsteilnehmer durch ein einfaches Knöllchen nicht davon abschrecken lassen würden, auf dem Busbahnhof-Gelände zu parken – sehr wohl aber, wenn sie damit rechnen müssen, dass ihr Fahrzeug abgeschleppt wird. Ein einzelnes abgestelltes Auto könne dann perspektivisch schon eine konkrete Gefahrensituation darstellen. Es könne nämlich damit gerechnet werden, dass dieses Verhalten Nachahmer findet, der Platz sich füllt, es unübersichtlich und eng für die Busse wird und damit auch gefährlich für die Schüler. Gerade, wenn morgens und mittags besonders viele Busse und Schüler unterwegs sind. Die Entscheidung, ob das aus juristischer Sicht als Begründung fürs Abschleppen ausreicht, müsse nun der Kreisrechtsausschuss fällen. An den hat sich der Leser nämlich inzwischen gewendet. Obendrein zweifelt Dieter Heinrich daran, dass der zum öffentlichen Verkehrsraum gehörende Cubo-Parkplatz einfach so bis 10 Uhr – dann öffnet die Freizeit- und Wellnessanlage – abgesperrt werden darf. Dazu werde einfach eine Kette über die Einfahrt gespannt. „Wir haben das gemacht, weil der Cubo-Parkplatz teilweise schon um 9 Uhr zu drei Vierteln belegt war“, sagt Degenhardt. Die Maßnahme sei aus „schierer Not“ erwachsen. Wieder spiele der hohe Parkdruck eine Rolle. Der Cubo-Parkplatz sei eben für die Cubo-Besucher gedacht. Da sollten nicht Besucher des Medizinischen Versorgungszentrums, Schüler oder Lehrer diesen blockieren und dadurch Kunden abschrecken. Neue Schranke geplant „Das ist ein Grundstück der Verbandsgemeinde“, bezweifelt Degenhardt, dass die Argumentation zieht, dass öffentlicher Verkehrsraum einfach so abgesperrt werde. Ob die provisorische Absperrung einer juristischen Überprüfung standhalten würde, könne er nicht abschließend beurteilen. „Auf lange Sicht werden wir dort eine technische Lösung mit einer Schranke wählen“, kündigt Degenhardt an.

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