Kreis Südwestpfalz Haltestelle vor Hotel bleibt

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Die Bushaltestelle direkt vor der Haustür macht dem Hotel Schweizer Stubb in der Kaiserslauterer Innenstadt zu schaffen. Der Lärm vertreibe die Gäste, die Haltestelle solle etwas verlegt werden, fordern die Besitzer. Da sie mit ihrem Ansinnen kein Gehör bei der Stadt fanden, gingen sie vors Verwaltungsgericht Neustadt – und steckten dort eine Niederlage ein.

Die Hotelbetreiber Franz und Sigrid Schmitt haben im Januar Klage gegen die Stadt eingereicht und die Verlegung der Bushaltestelle verlangt. Die Begründung lautet, die Hotelzimmer zur Straßenseite hin seien nicht mehr vermietbar. Die Busse verkehrten von 5 Uhr morgens bis nach 22 Uhr fast ununterbrochen. Besonders in den Morgenstunden sei die Lärmbelästigung, insbesondere für die Hotelgäste, so enorm, dass die Reklamationen nicht mehr abrissen. Die Busse beförderten zu bestimmten Zeiten hauptsächlich Schüler, die die Außenbestuhlung und Tische des Restaurants benutzten, ohne etwas zu konsumieren. Der Eingang zum Hotel und zum Restaurant sei mit Kippen und Kaugummis übersät. Der Lärm sei nicht hinnehmbar. Die Stadt wiederum argumentierte, die Verlegung der Bushaltestelle in Richtung Osten und damit vor das Hotel sei erforderlich gewesen, damit anhaltende Busse nicht die Kreuzung Fackelwoog- und Humboldtstraße versperren. Durch das so genannte „Rendezvous-Prinzip“ der zentralen Bushaltestelle in der Stadtmitte werde gewährleistet, dass mehrere Linien gleichzeitig Haltestellen anfahren und auch gleichzeitig wieder verlassen können; die Fahrgäste sollten so möglichst schnell und unkompliziert die Buslinie wechseln können. Die dritte Kammer des Gerichts hat die Klage abgewiesen und darauf verwiesen, Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung sei die Frage gewesen, ob die Entscheidung der Stadt im Rahmen des ihr hinsichtlich des Bushaltestellenkonzepts zustehenden Spielraums in sich schlüssig und nachvollziehbar sei und den Erfordernissen rationaler Abwägung nicht widerspreche. Es sei nicht darüber zu entscheiden, „ob der objektiv optimale oder subjektiv am wenigsten störende Haltestellenstandort gewählt“ worden sei, sondern allein darüber, ob die Entscheidung der Beklagten nachvollziehbar und plausibel sei. Dies ist nach Auffassung des Gerichts der Fall. Die Festlegung von Bushaltestellen liege als Teil eines umfassenden Verkehrsregelungs- konzepts im planerischen Ermessen der Behörde. Bei der Bestimmung der Bushaltestellen sei dem Fahrplan entsprechend den Erfordernissen des Betriebes und des Verkehrs Rechnung zu tragen. Hierbei sei etwa die Erreichbarkeit der Haltestelle für die Omnibusbenutzer ein entscheidender Gesichtspunkt. Es seien zwar auch Belange der vom Haltestellenbetrieb möglicherweise betroffenen Anlieger zu beachten, heißt es in dem Urteil weiter, aber die Einrichtung der Bushaltestelle vor den Schweizer Stuben erweise sich als abwägungsfehlerfrei. So ermögliche die Haltestelle eine Anfahrt mit mehreren Bussen hintereinander; sie weise mit 4,50 Metern auch einen geeignet breiten Bürgersteig als Wartefläche für die Fahrgäste auf. Die Lärmbeeinträchtigung durch die Haltestelle sieht die dritte Kammer als zumutbar an, auch die übrigen Beeinträchtigungen durch Schüler stellten zwar Unannehmlichkeiten dar, müssten aber als im großstädtischen Leben übliche Beeinträchtigungen hingenommen werden. Franz und Sigrid Schmidt haben das Hotel vor acht Jahren gekauft, damals war keine Bushaltestelle vor der Haustür. Nun sei die Haltestelle direkt vor dem Hotel, das Laufen der Busmotoren sei eine unzumutbare Lärmbelästigung, hinzu komme, dass junge Leute nachts vor der Haltestelle Party machen und die Gäste kein Auge zumachen können, klagt Sigrid Schmidt gegenüber der RHEINPFALZ. Ihr Mann erklärt, die vorderen vier Zimmer seien wegen des Buslärms nicht mehr zu vermieten, hinzu komme, dass er für viel Geld bei der Stadt die Genehmigung für eine Außenbestuhlung gekauft habe, die keinen Sinn mehr ergebe, „weil die Abgase der Busse den Gästen in die Kaffeetasse geweht werden“. Folge des Lärms seien negative Einträge im Internet. Sie habe Unterschriften von Gästen gesammelt, die erklärt haben, wegen der Bushaltestelle würden sie nicht mehr im Hotel übernachten, sagt Sigrid Schmidt. Dabei sei es doch ganz einfach, die Haltestelle ein bisschen weiter weg zu verlegen. „Dann wäre alles gut“, sagt die Frau, die ankündigte, wegen der Haltestelle nun vor das Oberverwaltungsgericht Koblenz zu ziehen. Ihr Mann ergänzt: „Wenn wir dort auch keinen Erfolg haben, müssen wir das Hotel zumachen.“ |dür

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