Kreis Südwestpfalz Gewerkschafter muss draußen bleiben

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„Rechtswidrige Zustände wie in einer Diktatur“ wirft die Gewerkschaft IG Metall der Betriebsleitung im Homburger Werk der Firma Vario-Pack vor. Die hat dem Gewerkschaftssekretär Benjamin Krimmling ein Hausverbot erteilt; die Gewerkschaft fühlt sich in ihren gesetzlichen Rechten auf Zutritt aufs Werksgelände beschnitten. Die Geschäftsführung hat einen Anwalt eingeschaltet, zeigte sich aber gestern gegenüber der RHEINPFALZ gesprächsbereit.

Vario-Pack in Erbach ist ein Dienstleister für den Homburger Bosch-Standort. Im Auftrag des Industriebetriebs werden auf dem Gelände von Vario-Pack unter anderem Transportkisten für Bosch-Metallteile in einer Waschanlage gereinigt. Gestern und schon am Montag dieser Woche zeigten Mitarbeiter der IG Metall Homburg-Saarpfalz vor dem Werkstor von Vario-Pack Präsenz und verteilten Flugblätter an die Beschäftigten. Darin beklagt Gewerkschaftssekretär Benjamin Krimmling unter anderem, dass der Bexbacher Anwalt der Geschäftsführung gegen ihn persönlich ein Hausverbot ausgesprochen hat. Und nicht nur ihm, sondern generell werde Gewerkschaftern der Zugang zum Personal verweigert. Krimmling: „„Ende Juli haben wir der Geschäftsführung unser Zutrittsbegehren bei Vario-Pack schriftlich für den 3. August angekündigt.“ Ziel der Gewerkschafter sei es gewesen, ihr „grundgesetzlich verbürgtes Recht auf Information der Arbeitnehmer“ wahrzunehmen. Etwa alle sechs Monate steht Gewerkschaften ein solcher Besuch auf Firmengeländen zu. Dass die Geschäftsführung aber das Hausverbot erteilt und eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs angekündigt habe, sei „skandalös“. Weil das Unternehmen mit etwa 100 Beschäftigten bis heute keinen Betriebsrat habe, versuche die Gewerkschaft, bei ihren Informationsbesuchen „eine Basis im Betrieb aufzubauen“, sagt Krimmling, „um den regelmäßigen Austausch zu fördern und in einem späteren Schritt die Gründung eines Betriebsrats anzustoßen“. Doch bei Vario-Pack werde eine Firmenpolitik verfolgt, die das Personal gezielt verunsichere, schlecht bezahle und über zunehmend befristete Beschäftigungsverhältnisse einschüchtere, um die Mitarbeiter von der Wahrnehmung ihrer Rechte abzuhalten. Oliver Simon, Betriebsratsvorsitzender des Auftraggebers Bosch, kündigte gestern an, sein Unternehmen über die Bedingungen bei Vario-Pack zu informieren: „So etwas wie dort habe ich noch nie erlebt. In Deutschland gibt es eine Sozialpartnerschaft – das läuft problemlos bei Tausenden Betrieben. Warum sollte es bei Vario-Pack nicht funktionieren?“ „Ja, wir haben gegen Herrn Krimmling ein Hausverbot ausgesprochen“, bestätigte gestern auf Anfrage Sieglinde Menges, Geschäftsführerin bei Vario-Pack. Gegenüber der RHEINPFALZ schilderte sie den Konflikt dahingehend, dass „am 11. Juli vier Leute von der IG Metall unangemeldet unser Gelände betreten und Mitarbeiter angesprochen“ hätten. Sie hätten keine Sicherheitsbekleidung getragen und seien „vom Werksgelände geführt“ worden. „Zwei Tage später bekamen wir dann eine schriftliche Besuchs-Anfrage von der Gewerkschaft – mit der Bitte um einen bestimmten Termin, an dem aber keiner von uns im Haus war. Wir haben daraufhin einen Brief geschrieben und den 23. August als Alternativ-Termin genannt. Leider haben wir darauf bis heute keine Antwort erhalten.“ Melde sich die IG Metall rechtzeitig an, „kann sie gerne zu uns kommen – nur halt der Herr Krimmling nicht“, so Menges. Tatsächlich gebe es bei Vario-Pack keinen Betriebsrat: „Das war bei uns noch nie ein Thema“, meinte die Geschäftsführerin gestern. Ohnehin hält Sieglinde Menges die IG Metall gar nicht für zuständig für ihr Werk: „Wir sind ja keine Metallfirma, sondern ein Dienstleistungsbetrieb.“ Darauf angesprochen, sagte Benjamin Krimmling wiederum, dass dies „eine beliebte Behauptung“ sei: Doch satzungsgemäß fielen „alle derartigen Hilfs- und Dienstleistungsbetriebe in unseren Zuständigkeitsbereich“. Es gebe eine eindeutige Kooperationsvereinbarung zwischen der IG Metall und der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. Krimmling kündigte weitere Aktionen vor dem Tor von Vario-Pack an: „Unser Recht, die Arbeitnehmer über ihre Rechte aufzuklären, lassen wir uns nicht von einer willkürlich handelnden Geschäftsführung streitig machen.“

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