Südwestpfalz Gericht befürchtet, dass Corona-Infizierte im Internet an den Pranger gestellt werden

Wenn bekannt wird, aus welchem Dorf ein Infizierter kommt, wisse man auch ganz schnell, wer es ist, findet das Gericht.
Wenn bekannt wird, aus welchem Dorf ein Infizierter kommt, wisse man auch ganz schnell, wer es ist, findet das Gericht.

Die Kreisverwaltung Südwestpfalz muss nicht darüber informieren, in welchen Dörfern Corona-Infizierte wohnen. Es reicht, die Verbandsgemeinde zu nennen. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt entscheiden. Es wies damit eine Klage der Pirmasenser Zeitung ab.

Auf Empfehlung des Landesdatenschutzbeauftragten bricht der Landkreis die Infektionszahlen nicht auf die Ortsebene herunter. Das hatte die Zeitung gefordert. Die Bürger hätten ein Informationsbedürfnis über das Infektionsgeschehen in ihrem Heimatort und ihrem Umfeld – und zwar nicht nur aus Neugierde, sondern auch deshalb, weil sich jeder dann besser schützen könne, wenn er wisse, ob eventuell ein Infektionsgeschehen im direkten Umfeld vorhanden sei. Auch in kleinen Dörfern sei es trotzdem nicht möglich, die Zahlen den konkret betroffenen zuzuordnen. Die Aufschlüsselung führe auch nicht dazu, dass aus der Berichterstattung Rückschlüsse auf bestimmte Personen möglich seien, argumentierten die Kollegen aus Pirmasens.

Den Eilantrag der Zeitung haben die Neustadter Richter aber abgelehnt, wie das Verwaltungsgericht mitteilte. Es sei zwar richtig, dass die Corona-Zahlen auf ein sehr hohes öffentliches Interesse treffen und dass die Presse durchaus ein Interesse daran habe, die Informationen genauer aufgeschlüsselt zu bekommen. Dennoch könne die Kreisverwaltung diese Auskünfte verweigern, wenn dadurch die schutzwürdigen Interessen von Privatpersonen verletzt würden. Dies sei hier der Fall.

„Eine beachtliche Gefahr, dass die Personen bekannt werden“

Anders als die Pirmasenser Zeitung sehen die Neustadter Richter „eine beachtliche Gefahr, dass die Veröffentlichung der Infektionszahlen auf Ortsgemeindeebene dazu führen wird, dass die betroffenen Personen bekannt werden“. Schließlich hätten Dörfer der Verbandsgemeinden Thaleischweiler-Wallhalben oder Hauenstein zum Teil weniger als 200 Einwohner, und Hirschthal im Dahner Felsenland habe sogar weniger als 100 Einwohner. Dementsprechend gering seien die Infektionszahlen. Angesichts dessen sei es nicht nur wahrscheinlich, dass infizierte Personen in den kleinteiligen Gemeinden insbesondere über den Austausch in sozialen Netzwerken bestimmbar seien, sondern dass von dieser Möglichkeit auch tatsächlich Gebrauch gemacht werde.

„Zunehmend angespannte politische Diskussion“

Die bisherige Entwicklung seit dem Ausbruch der Pandemie habe nämlich gezeigt, „dass im Zuge der zunehmend angespannten politischen Diskussion über den richtigen Umgang auch immer wieder versucht worden sei, anknüpfend an Statistiken darüber zu spekulieren, ob sich infizierte beziehungsweise unter Quarantäne stehende Einzelpersonen, einzelne Familien oder auch bestimmte Gruppen – möglicherweise zu Unrecht – nicht an die vorgeschriebenen beziehungsweise empfohlenen Vorsichtsmaßnahmen hielten“. Gerade die sehr geringen Infektionszahlen in den kleinen pfälzischen Dörfern könnten zu einer solchen Vorgehensweise herausfordern. Damit setze sich der Schutzanspruch der Betroffenen hier gegenüber dem Informationsrecht der Presse durch.

Die Pirmasenser Zeitung kann nun versuchen zu erreichen, dass sich das Oberverwaltungsgericht in Koblenz mit dem Fall befasst.

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