Geiselberg
Gemeinde erhöht Miete für ihre Räume
Für den Grillplatz sind künftig 70 statt bisher 63 Euro pro Tag zu zahlen. Dazu kommen verbrauchsabhängige Kosten. Für die Kilowattstunde Strom fallen 38 Cent an. Der Kubikmeter Wasser kostet fünf Euro und pro Müllsack sind drei Euro zu zahlen. Zudem wird eine Kaution von 50 Euro für eventuell entstehende Schäden erhoben, die zurückbezahlt wird, wenn der Platz in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben wird.
Im Bürgerhaus Breitenstein steht jetzt verpflichtend in der Nutzungsordnung, dass die Nutzer die Getränke, die die Parkbrauerei anbietet – zum Beispiel Bier, Wasser – von der Brauerei bezogen werden müssen. Dies ist der vertraglichen Bindung der Ortsgemeinde an die Brauerei geschuldet. Frei gekauft werden können nur Getränke, die nicht zum Brauereisortiment gehören. Zum Beispiel Wein.
Bürgerhaus: Vorrang für Einheimische
Ohne Gestattung durch die Ortsgemeinde ist es niemandem erlaubt, das Bürgerhaus zu betreten. Festgelegt wurde auch, dass bei möglichen Terminüberschneidungen zunächst die Ortsgemeinde, dann ortsansässige Vereine, Stiftungen und Genossenschaften Vorrang haben. Geiselberger erhalten den Zuschlag vor Auswärtigen.
Wer das Bürgerhaus mietet, muss im Vorfeld 150 Euro Kaution hinterlegen. Wird vergessen, nach der Nutzung die Energie- und Wasserverbraucher abzustellen, wird ein Schadensersatz von 50 Euro erhoben. Den großen Saal zu mieten kostet für eine private Feier künftig 100 statt bisher 93 Euro. Je nachdem, was noch dazugebucht wird, kommen weitere Kosten auf die Nutzer zu. Dazu werden Kosten für die Reinigung berechnet. Ähnlich sieht es für das Gemeindehaus (ehemalige Schule) aus. Der Vereinsraum inklusive Küche kostet künftig 80 statt bisher 73 Euro.
Beiträge: Ort bleibt ein Abrechnungsgebiet
Angepasst an die neueste Gesetzeslage wurde die Satzung für die wiederkehrenden Beiträge für den Straßenausbau. Geiselberg bleibt ein Abrechnungsgebiet. Unter anderem weil das Dorf mit 764 Einwohnern deutlich unter den 3000 Einwohnern liegt, ab denen zwei Gebiete gebildet werden sollen. Es gibt auch keine baulichen Gegebenheiten, die für eine Teilung des Abrechnungsgebietes sprechen. Das könnte zum Beispiel eine Bahnstrecke sein. Die Gemeinde bleibt bei der Verschonungsregelung. Wer Erschließungskosten bezahlt, wird für eine gewisse Zeit von den wiederkehrenden Beiträgen befreit.
Das gemeindliche Grün kann kommende Gartensaison wieder effektiver geschnitten werden. Die Gemeinde kauft einen neuen Rasentraktor für 13.600 Euro. Das bisher genutzte Fahrzeug ist 26 Jahre alt und reparaturanfällig.