Kreis Südwestpfalz Flucht vor Polizei: Fall geht vor Gericht

Der Mann aus der Verbandsgemeinde Oberes Glantal, der kurz vor Weihnachten 2016 in Schönenberg-Kübelberg vor der Polizei flüchtete und nach einer Verfolgungsfahrt durch Zweibrücken bei Mauschbach gegen einen Baum fuhr, muss sich vorm Amtsgericht Landstuhl verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat Ende Januar Anklage erhoben. Das teilte die Leitende Oberstaatsanwältin Iris Weingardt auf Anfrage der RHEINPFALZ mit.
Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, am 17. Dezember 2016 gegen 16 Uhr in Schönenberg-Kübelberg unter Drogeneinfluss und ohne im Besitz eines Führerscheins zu sein, ein Auto gefahren zu haben (wir berichteten zuletzt am 23. September). Das Fahrzeug sei außerdem nicht versichert gewesen, und an dem Wagen befanden sich Kennzeichen, die für ein anderes Fahrzeug ausgegeben worden waren, zählt die Oberstaatsanwältin auf. Der Mann um die 40 müsse sich zudem wegen weiterer Delikte verantworten: „Der Angeschuldigte entzog sich einer Verkehrskontrolle durch Polizeibeamte, missachtete die Geschwindigkeitsbegrenzungen und mindestens eine rote Ampel, flüchtete von Schönenberg-Kübelberg über Bechhofen, Sanddorf, Käshofen, Zweibrücken und Dietrichingen bis kurz vor Mauschbach, wo er von der Straße abkam und zirka drei Meter tief die Böschung abrutschte“, so Weingardt. Die angeklagten Taten könnten mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden. Laut Iris Weingardt liegen keine Hinweise vor, dass Polizei oder Privatleute geschädigt wurden.