pirmasens RHEINPFALZ Plus Artikel Falscher Polizist zu Bewährungsstrafe verurteilt

Weil er bei einer Bande mitmachte, die Senioren um ihr Geld bringt, musste sich ein 32-Jähriger vor dem Amtsgericht verantworten
Weil er bei einer Bande mitmachte, die Senioren um ihr Geld bringt, musste sich ein 32-Jähriger vor dem Amtsgericht verantworten.

Wegen eines gewerbsmäßigen Bandenbetrugs und Verabredung dazu in vier Fällen hat das Pirmasenser Schöffengericht am Donnerstag einen 32-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Er hatte als falscher Polizist alte Leute abgezogen.

Der Angeklagte aus dem Landkreis Südwestpfalz hatte sich im April auf eine „Stellenanzeige“ als Lieferant bei Facebook beworben. Darin hieß es, der Bewerber verfüge „idealerweise über eine kriminelle Ader“. „Ich dachte, es ist nichts Schlimmes“, sagte der 32-Jährige vor Gericht zu diesem Stellenprofil. Er solle „alte Rentner abziehen“ und vom Abgeholten zehn Prozent als Lieferantenlohn behalten, habe ihm der Unbekannte am Telefon gesagt. Und er solle sich auch nachts und am Wochenende bereithalten. Der Angeklagte nahm die „Stelle“ trotzdem an.

Laut Anklage riefen Callcenter in der Türkei ältere Leute in Deutschland an. Die Anrufer gaben sich als Polizeibeamte aus und behaupteten, Diebesbanden würden in ihrer Nachbarschaft ihr Unwesen treiben. Auch der Angerufene sei Ziel eines Einbruchs. Zum Schutz seines Vermögens müsse er unbedingt Geld und Wertgegenstände an einen Abholer der Polizei übergeben und so in Sicherheit bringen.

Beim fünften Versuch klappt der Betrug

Mehrmals wurden Aufträge wieder abgeblasen, erzählte der Angeklagte. Vier vom Callcenter angerufene ältere, teils demente Leute in der Westpfalz hatten den Anruf beendet und sich nicht auf die Forderungen eingelassen. Bei einem 85-Jährigen in der Vorderpfalz klappte es dann: Über den Messenger-Dienst WhatsApp habe er genaue Anweisungen bekommen, erzählte der Angeklagte. Gegenüber dem älteren Mann habe er sich als „Geheimermittler“ ausgegeben. Seine Jogginghosen, die er trug, habe er als „Tarnung“ erklärt. Der Mann sei misstrauisch gewesen. Aber ein Gespräch mit seinem Auftraggeber an seinem Handy habe den Mann überzeugt. Der habe ihm schließlich 10.001 Euro in bar übergeben.

Auf der Heimfahrt kurz vor seinem Heimatort wurde der Angeklagte von der echten Polizei festgenommen. Diese hatte ihn schon observiert. Der Angeklagte kooperierte mit der Polizei. Das abgeholte Geld hätte er an die unbekannten Auftraggeber in die Türkei überweisen sollen. Schließlich einigte man sich, dass ein Abholer das Geld an einem vereinbarten Treffpunkt in der Westpfalz abholt. Dabei wurde auch dieser Abholer festgenommen. Die 10.001 Euro brachte die echte Polizei dem 85-Jährigen zurück.

Eine „ganz üble Masche“

Das war eine „ganz üble, miese Masche“ erläuterte Oberstaatsanwältin Kristine Goldmann dem Angeklagten. Er habe das „Vertrauen der Menschen in Behörden ausgenutzt, um sich zu bereichern“. Dahinter habe offenkundig ein „hoch professionelles und hoch kriminelles System gesteckt. Es wird sehr strukturiert gehandelt“. Er sei Teil der Bande gewesen. Nicht nur Helfer. Ohne ihn hätte die Tat nicht funktioniert, so die Oberstaatsanwältin. Der Richter warnte den 32-Jährigen: „Lassen Sie die Finger von Stellenanzeigen auf Facebook und den sozialen Medien.“ Er solle sich lieber ans Arbeitsamt wenden oder direkt an Firmen.

Staatsanwaltschaft und Schöffengericht rechneten es dem bislang unbescholtenen Mann hoch an, dass er kooperativ und geständig war und letztlich kein finanzieller Schaden entstanden war. Als Bewährungsauflage muss der 32-Jährige 200 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten und der erhält einen Bewährungshelfer. Verteidiger Walter Höh sah seinen Mandanten als „reinen Befehlsempfänger“, der nicht in die Bandenstruktur eingebunden gewesen wäre und nicht gewusst hätte, was im Hintergrund läuft. Er hatte auf eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten wegen Betrugs plädiert. Das sah das Gericht anders: Mehrere Männer hätten ihm telefonisch Anweisungen gegeben, so dass klar eine Struktur vorhanden gewesen sei. Die Bandenmitglieder bräuchten sich nicht persönlich zu kennen. Dass die Arbeit illegal war, sei bereits aus der Stellenanzeige hervorgegangen. Das Urteil ist rechtskräftig.

x