Kreis Südwestpfalz Dunzweiler zeigt Saar-Minister an

Weil er meint, dass Saar-Umweltminister Reinhold Jost (SPD) fünf Windräder auf dem Bexbacher Höcherberg nicht hätte genehmigen dürfen, erstattet Rechtsanwalt Michael Elicker im Namen der Nachbargemeinde Dunzweiler (Kreis Kusel) Strafanzeige gegen den Minister wegen Verdachts der Vorteilsannahme und Bestechlichkeit beziehungsweise Vorteilsgewährung und Bestechung. Gleiche Anzeigen ergehen gegen Josts Vorgängerin Anke Rehlinger und Mitarbeiter der Windkraftfirmen Juwi und Abo Wind.
Die Gemeinde Dunzweiler hatte wie die Bürgerinitiative Windkraft Lautenbach (Bigwil), der Naturschutzbund Nabu Bexbach und die Fachklinik Münchwies gegen die fünf Windräder Widerspruch eingelegt. Elicker begründete die Anzeige in einer Pressekonferenz am Montagabend damit, dass die illegale Erteilung von Genehmigungen strafbar sei. Zur Pressekonferenz hatte Elicker Daniel Hoffmann vom Umweltministerium eingeladen: Dieser sollte Beweise für „Mauscheleien“ in seinem Ministerium vorlegen. „Aus persönlichen Gründen“ habe der Informant kurzfristig abgesagt, so Bigwil-Sprecher Michael Marx. Hoffmann sei aber bereit, eidesstattlich vor Gericht auszusagen. Elicker bezieht sich auf Angaben Hoffmanns zu einer Tagung der Lenkungsgruppe Windkraft am 16. Dezember 2016 mit Vertretern des Wirtschafts- und des Umweltministeriums sowie des Landesamts für Umwelt- und Arbeitsschutz (Lua), das auch Windräder genehmigt. Protokollführer Hoffmann habe festgehalten, dass in diesem Jahr die Genehmigung für Windräder kaum noch erteilt werden könne: Noch liefen Widerspruchsfristen, und die Umweltverträglichkeit sei nicht fertig geprüft. Doch am 30. Dezember 2016 wurden die Windräder „mit sofortiger Wirkung“ genehmigt. Hoffmanns Protokoll aber sei verschwunden und durch eine andere Fassung ersetzt worden. Dieses neue Protokoll, so Elicker, habe eine Mitarbeiterin des Umweltministers erstellt. Die letzte Änderung datiere auf 7. Februar 2017. Es sei nicht ungewöhnlich, so Elicker, dass „missverständlich formulierte“ Protokolle durch Vorgesetzte geändert würden. Doch halte er es für brisant, dass „Kerninhalte der Sitzung verändert wurden“. Zudem will der Anwalt erfahren haben, dass Hoffmann am Montag vom Ministerium die Entlassung angekündigt und sein E-Mail-Konto gesperrt worden sei. Elicker wirft dem Ministerium vor, dass im Widerspruchsverfahren nur die Belange der Bundeswehr geprüft worden seien. Diese hatte zunächst Einspruch eingelegt, weil sie ihr Polygone-Radarsystem durch die Windräder gefährdet sah. Nach einer Vereinbarung mit dem Windrad-Betreiber Juwi, der anbot, auf die geplanten Rotoren bei Queidersbach und Weselberg-Nord zu verzichten, stimmte die Bundeswehr dem Standort Höcherberg im Dezember dann doch zu. Die Widersprüche der Gemeinden Dunzweiler und Breitenbach aber seien wie die der Bigwil, des Nabu Bexbach und der Fachklinik „abgebügelt“ worden. Der Anwalt spricht hier von der „Gefahr der Rechtsbeugung “. Als „nicht planungsrelevant“ stufe das Lua weiterhin die hohe Anzahl der von Bürgern gemeldeten Rotmilane ein. Als Grundlage für seine Entscheidung nehme das Amt nur das Gutachten eines Instituts, das vornehmlich Aufträge von Juwi erhalte. Das Lua, beklagt Elicker, nehme also in Kauf, „dass Rotmilane, Fledermäuse und Wildkatzen Schaden nehmen oder die Gegend verlassen“.