Rieschweiler-Mühlbach
Drei Schafe gerissen: Polizei ermittelt tatverdächtige Vierbeiner
Am Morgen des 7. Januar gab es in Rieschweiler-Mühlbach wohl kaum ein anderes, derart heiß diskutiertes Gesprächsthema wie die drei in der Nacht zuvor gerissenen Schafe auf einer Weide an der Straße „Am Dorfberg“. Sofort kam seinerzeit die Angst auf, es könnte sich ein Wolf umhertreiben. Es wäre nicht das erste Mal in der Region: Im Sommer 2022 war ein Wolf über die Sickinger Höhe gestreift, hatte in mehreren Dörfern Tiere gerissen. Im Januar aber gab es schell Entwarnung: Ein Wolf war nicht der Verantwortliche. Jetzt hat die Polizei zwei dringend Tatverdächtige ermittelt: zwei augenscheinlich gar nicht so blutrünstige, angsteinflößende und furchterregende französische Bulldoggen. Eine Hunderasse, die ausgewachsen im Mittel eine Schulterhöhe von bis zu 35 Zentimetern und ein Gewicht zwischen acht und 14 Kilogramm vorweist. Die Polizei sei selbst verdutzt gewesen, bekennt Peter Baumann von der Polizei Waldfischbach-Burgalben.
„Die beiden Hunde sind dem Halter ausgebüchst, der hat das nicht bemerkt“, erzählt Baumann. Die beiden Bulldoggen müssen auf die Weide gerannt sein und haben dort die Schafe attackiert. „Dann waren die in einem Blutrausch“, sagt Baumann. Auf ihrem Rückweg hat eine Nachbarin des Halters die beiden Vierbeiner entdeckt − blutverschmiert. Baumann: „Sie hat sich dann nichts dabei gedacht, die Hunde sauber gemacht und sie zurückgebracht.“
Jetzt kümmert sich das Ordnungsamt
Über eben jene Nachbarin kam die Polizei den beiden Bulldoggen auf die Spur. „Es gab nämlich noch einen anderen Zeugenhinweis, dass dort zwei blutverschmierte Hunde herumgelaufen sind.“ Hundehalter und Schafbauer würden derzeit den finanziellen Schaden klären. „Einer Straftat gehen wir nicht nach. Allenfalls ist es eine Ordnungswidrigkeit. Deshalb haben wir die Sache ans Ordnungsamt weitergegeben“, ergänzt Baumann.
Carsten Müller, Leiter des Ordnungsamts der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben, sagt auf Anfrage, dass dem Hundehalter mittlerweile ein Anhörungsbogen geschickt worden sei. Diesen muss er nun beantworten. Müller: „Es könnte ja sein, dass er sagt, dass es doch nicht seine beiden Hunde gewesen sind.“ Es sei nicht das erste Mal gewesen, dass die beiden Bulldoggen herrenlos außerhalb des Grundstücks umhergestromert sind. Ob die Hunde einem Wesenstest unterzogen werden, ist noch nicht geklärt.
Im Höchstfall 5000 Euro Bußgeld
Grundsätzlich gilt, dass Hunde, die einen Wesenstest nicht bestehen, als gefährliche Hunde eingestuft werden können. Das hat laut Müller etwa zur Folge, dass der Halter eine höhere Hundesteuer für seine Vierbeiner zahlen muss. Dafür müssen gefährliche Hunde eigens in der jeweiligen Hundesteuersatzung der Gemeinde aufgenommen sein: In Rieschweiler-Mühlbach ist das der Fall. Laut Hundesteuersatzung gelten dort alle Hunde als gefährlich, die sich als bissig erwiesen haben, durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Wild oder Vieh hetzen oder reißen, die aggressiv gegenüber Menschen auftreten oder die „über das natürliche Maß hinaus Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaften entwickelt haben“. Zudem sind in Rieschweiler Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier und Staffordshire Bullterrier generell als gefährlich eingestuft.
Es gibt aber noch weitere Stellschrauben, an denen Ordnungsamt-Chef Müller drehen kann. Halter von gefährlichen Hunden können etwa die Auflage bekommen, dass ihre Tiere außerhalb des Grundstücks nur noch mit Maulkorb geführt werden dürfen. Und wenn der Halter dagegen verstößt, können Bußgelder ausgesprochen werden. Müller: „Wir haben dafür ja auch die Gefahrenabwehrverordnung.“ Deren Höchststrafe beträgt 5000 Euro. „Natürlich werden beim ersten Verstoß nicht gleich 5000 Euro Bußgeld ausgesprochen. Wenn aber Monat für Monat ein Verstoß passiert, steigt dann auch das Bußgeld.“