Pirmasens / Dahner Felsenland RHEINPFALZ Plus Artikel Die Hand in der fremden Hose gefilmt

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Das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Pirmasens hat am Montag einen 20-Jährigen wegen Herstellens eines Kinderpornos, versuchter Nötigung und des Versuchs, sich Jugendpornos zu verschaffen, zu wahlweise 60 Sozialstunden oder 300 Euro an den Pfälzischen Verein für soziale Rechtspflege verurteilt.

Im Januar vergangenen Jahres habe er einer befreundeten Familie beim Umzug geholfen und sich dabei an der Hand verletzt, erzählte der 20-Jährige aus dem Dahner Felsenland vor Gericht. Im Zimmer der Tochter des Hauses habe deren damaliger Freund die damals Zwölfjährige mit Alkohol abgefüllt. Dann habe der seine Hand in die Hose des Mädchens gesteckt und ihn aufgefordert, das mit seinem Handy zu filmen. Zuerst habe er nicht gewollt, aber dann habe der andere ein Einhandmesser in der Hand gehalten. Da er schon einmal mit einem Messer bedroht worden sei, habe er Angst gehabt und gefilmt, wie der andere seine Hand in der Hose des Mädchens bewegt. Dann habe sein Handy geklingelt und das Video beendet. Später habe er es gelöscht. Die Polizei fand nichts auf seinem Handy. Die Staatsanwältin monierte, er hätte das Zimmer verlassen können statt zu filmen.

Im März vergangenen Jahres soll der Angeklagte einem damals 14-jährigen Mädchen ein Handy überreicht haben, damit man sich gegenseitig Nachrichten schicken könne. Kurz darauf soll er das Mädchen aber aufgefordert haben, ihm Nacktfotos von sich zu schicken. Um das Mobiltelefon nicht wieder zurückgeben zu müssen, soll die 14-Jährige Aufnahmen von Mädchen in Unterwäsche kopiert und dem 20-Jährigen geschickt haben. Dies räumte der Angeklagte ein.

Erfundene Bedrohung

Außerdem war der 20-Jährige angeklagt, eine Woche später die Schwester der 14-Jährigen aufgefordert zu haben, das genannte Handy zu holen und ihm zu bringen. Sonst würde er ihre Familie und sie umbringen. Der Angeklagte bestritt, dass er das Handy zurückgefordert habe. Und die heute 15-Jährige gestand, dass sie bei der Polizei gelogen habe. Der 20-Jährige habe sie und ihre Familie nicht bedroht. Das Jugendschöffengericht sprach den Angeklagten deshalb vom Vorwurf der versuchten Nötigung der heute 15-Jährigen frei.

Hinsichtlich der eingeräumten Taten verurteilte das Jugendschöffengericht den 20-Jährigen, der unter gesetzlicher Betreuung steht und gesundheitlich beeinträchtigt ist, wahlweise zu 60 Sozialstunden oder einer Geldzahlung von 300 Euro an den Pfälzischen Verein für soziale Rechtspflege. Außerdem unterstellte es ihn für ein Jahr den Betreuungsweisungen des genannten Vereins und er muss einen Entschuldigungsbrief an die zur Tatzeit 14-Jährige schreiben, von der er Nacktfotos gefordert hatte. „Das Ziel ist, dass wir uns hier nicht wiedersehen“, erläuterte die Richterin dem Angeklagten.

Die Staatsanwältin hingegen hatte bei dem Angeklagten schädliche Neigungen gesehen und deshalb eine Bewährungsstrafe von acht Monaten gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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