Bottenbach
Bottenbach soll durch Neubaugebiete wachsen
Zumindest fünf neue Bauplätze in der Erweiterung im Großen Busch sollen bis Jahresende baureif sein. Dort soll eine Stichstraße das übrige Bauland zwischen der bestehenden Bebauung und dem Bauhof erschließen. Das Verfahren, so Ortsbürgermeister Klaus Weber, ist schon durch, der Gemeinderat hat der Baugebietssatzung bereits zugestimmt. Ende Februar könnten dann die Firmen, die die Erschließung mit Straßenbau, Kanal und mehr vorantreiben, für Aufträge angefragt werden.
Wermutstropfen Internetversorgung
In Sachen Breitband-Internet gab Weber jedoch eine etwas ernüchternde Mitteilung kund: Für die Telekom lohne es sich finanziell nicht, die fünf Bauplätze mit dieser schnellen Technik anzuschließen. Bis die Gemeinde das Bauland ans turboschnelle Internet bekommt, wird es bis Ende 2024 dauern, da dafür erst Förderanträge gestellt werden müssen. Weil jedoch die Telekom verpflichtet sei, für die Zwischenzeit eine Versorgung zu garantieren, biete sie als Kompromiss eine Internetversorgung über Mobilfunk an. Laut Weber kann man darüber wie beim Festnetz telefonieren, Internet soll bis zu einer Geschwindigkeit von 300 Megabit pro Sekunde drin sein. Leerrohre für die zukünftigen Glasfaserkabel werden bei der Erschließung bereits in den Boden gelegt. Dazu sei die Gemeinde sogar verpflichtet, sagt der Bürgermeister.
Laut Planer Horst Wonka sieht der Bebauungsplan im Großen Busch so wenig Einschränkungen für die Bauherren wie möglich vor. Festgeschrieben ist unter anderem, dass keine Flachdächer auf die Häuser kommen dürfen, nur 40 Prozent des Grundstücks bebaut und keine Schottergärten angelegt werden dürfen. Die Grundstücksgrößen sind bislang noch variabel, theoretisch wäre es auch möglich, dass ein Bauherr gleich zwei benachbarte Stücke kauft, um so einen größeren Garten zu bekommen. Wonka wünscht sich jedoch, dass solche Absichten frühzeitig angezeigt werden, da ansonsten unnötige Kosten beim Verlegen der Versorgungsleitungen entstehen. Laut Weber gibt es bereits Interessenten für einen Bauplatz, jedoch schwanke die Zahl hierfür stetig, da sich viele in mehreren Dörfern haben vormerken lassen und dann eben dort bauen, wo sie am ehesten einen Bauplatz bekommen.
Bis zu 29 Bauplätze im Gebiet „Kälblingen“
Das weitaus größere Baugebiet ist das mit dem Namen „Auf Kälblingen“. Es soll zwischen Ortsdurchfahrt und Friedhof entstehen, bis zu 29 Bauplätze könnten dort aus dem Boden gestampft werden. Anders als das Baugebiet im Großen Busch ist das in Richtung Friedhof jedoch noch nicht als Satzung beschlossen. Weber rechnet damit, dass die Bauherren Ende 2023 bis Anfang 2024 mit dem Hausbau starten können – wenn alles nach Plan läuft. Geplant ist, dass von der Ortsdurchfahrt kommend eine geschwungene Wohngebietsstraße in Richtung Friedhof geführt wird. Entlang dieser werden die Wohngrundstücke angeschlossen. Zudem soll ein separates Regenrückhaltebecken in Richtung des Tals zur Grillhütte gebaut werden. Je nach Nachfrage wird das Baugebiet von der Ortsdurchfahrt kommend erschlossen. Heißt im Klartext: Wenn vorerst nur wenige dort bauen wollen, wird erst ein Teil der Straße gebaut.
Weber hofft dennoch, dass gleich zu Beginn genügend Bauwillige bekannt sind, sodass auf einen Schlag das ganze Gebiet erschlossen werden kann. Das wäre auch billiger. Der Quadratmeter Bauland soll im Gebiet „Kälblingen“ voll erschlossen etwas mehr als 100 Euro kosten. Das war auch die Grenze, auf die sich der Gemeinderat damals einigte. Zudem ist das Baugebiet so konzipiert, dass es in den kommenden Jahrzehnten erweitert werden kann.
Fahrbahnteiler statt Abbiegerspur?
Eine Abbiegerspur von der Landstraße kommend muss die Gemeinde nach längerer Diskussion mit dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) nicht bauen. Eigentlich, so die Richtlinien, müsste sie die aus eigener Tasche finanzieren. Auch im geplanten Großsteinhauser Neubaugebiet war das der Fall, aus Kostengründen wurde daher dort die Abbiegerspur verworfen. Allerdings muss in irgendeiner Weise der aus Richtung Vinningen kommende Verkehr auf der Landstraße abgebremst werden. Eine Möglichkeit hierzu ist, einen Fahrbahnteiler samt Verschwenkung in die Landstraße einzubauen. Problem sind hierbei die Kosten. Weil es eine Landesstraße ist, müsste eigentlich das Land die Kosten dafür tragen. Allerdings muss die Verkehrsbremse nur gebaut werden, weil es keine Abbiegerspur gibt. LBM und Gemeinde sind sich daher noch uneinig, wer am Ende wie viel zahlen muss.