Kreis Südwestpfalz Bedenken gegen den Anbau

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Der von den Eigentümern geplanten Erweiterung der Hotel- und Freizeitanlage Weihermühle stehen erhebliche Bedenken des Forstes und der Kreisverwaltung Südwestpfalz entgegen. Das wurde am Donnerstag bei der Ratssitzung in Herschberg deutlich. Die Genehmigung der Zufahrt und des Anbaus einer dritten Dienstwohnung sind unsicher.

Zum Freizeitkomplex Weihermühle gehören der Landgasthof Weihermühle und das Restaurant Kleine Mühle mit Biergarten. Die Eigentümer wollen nun auf einer Fläche von 32 mal 25 Meter das Gebäude erweitern, um eine sogenannte Betriebswohnung zu bauen. Dazu müsste die Gemeinde Herschberg allerdings den Bebauungsplan ändern. Forst und Kreisverwaltung haben jedoch erhebliche Bedenken. Es geht um die gesicherten Erschließung des Anwesens über eine Straße, die dem Landesforst gehört. Seit Jahren gab es wegen dieser Straße immer wieder heftige Diskussionen. Auch jetzt verweist das Forstamt Westrich darauf, dass es keine gesicherte Erschließung über eine öffentliche Straße gebe. Werde der Betrieb erweitert, bedeute das steigende Besucherzahlen und deutlich mehr Verkehr auf der Straße. Das will der Forst nicht. Notfalls zieht der Forst in Erwägung, mittels Normenkontrollverfahren die Rechtmäßigkeit der Nutzung der derzeit erschließenden Forststraße endgültig klären zu lassen. Das Risiko liegt bei der Ortsgemeinde Herschberg, wenn sie etwas genehmigt, ohne dass eine gesicherte Erschließung vorliegt. „Im Zweifelsfall wären wir regresspflichtig“, weiß Bürgermeister Manfred Biedinger. Man habe deshalb geprüft, auf welcher Basis die derzeitige Erschließung stehe. Es gibt zwei Verträge: zwischen der Eigentümerin der Weihermühle und dem Landesforst seit 2009 und zwischen dem Forst und der früheren Verbandsgemeinde (VG) Wallhalben seit 2007. In beiden Verträgen ist im Prinzip vereinbart, dass die Odenbachtalstraße, die dem Forst gehört, als Zufahrtsstraße genutzt werden darf. Dafür zahlt die Eigentümerin der Weihermühle ein Entgelt. Dieser Vertrag habe keine bestimmte Laufzeit, sagte Biedinger. Der Vertrag zwischen Forst und VG dagegen läuft 25 Jahre. Das Problem sei, dass beide Verträge zum Jahresende fristgemäß gekündigt werden könnten. „Und damit gibt es keine gesicherte Erschließung“, sagte Biedinger. Auch der Gemeinde- und Städtebund habe erklärt, dass die Erschließung nicht auf sicheren Füßen stehe und habe der Gemeinde empfohlen, den Bebauungsplan nicht zu ändern. Da es keine alternative Zufahrt gibt – alle Straßen, die zur Weihermühle führen, gehören dem Forst – beschloss der Rat, das Verfahren erst dann fortzusetzen, wenn klar ist, dass kein Regressrisiko für die Gemeinde besteht. Die Eigentümer sollen nachweisen, warum sie eine dritte Betriebswohnung brauchen, fordern die Gemeinde und der Kreis. Auch soll geprüft werden, ob eine Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren ohne große Anhörungen möglich ist, wie es die Eigentümer vorschlagen. Hier hat der Kreis ebenfalls erhebliche Bedenken, denn die Erweiterung des Betriebs bedeute erhebliche Eingriffe in die Natur. Größte Bedenken hat der Kreis wegen der dritten Betriebswohnung. Bereits 2012 hatte es Erweiterungspläne auf der Weihermühle gegeben. Damals sollte in einem Seitental ein weiteres Gebäude gebaut werden, laut Plan eine dritte Betriebswohnung. Diese Notwendigkeit hatte der Kreis schon damals nicht gesehen, weil es zwei Betreiber gebe und im Grunde schon drei Betriebswohnungen vorhanden sind: zwei Blockhütten und Räume im Obergeschoss des Landgasthofes, die auch als Betriebswohnung genehmigt sind. Die Planungen waren damals zurückgezogen worden. Die neue dritte Betriebswohnung begründeten die Eigentümer jetzt damit, dass die Räume im Landgasthof dem gastronomischen Betrieb zugeschlagen werden sollen, diese Dienstwohnung also wegfalle. Deshalb der Anbau, hinter dem – das legen die Ausführungen des Kreises nahe – wohl eher die Möglichkeit stehe, mitten in der Natur wohnen zu können. Da es bei zwei Betreibern bereits zwei genehmigte Betriebswohnungen gebe, sieht der Kreis die Notwendigkeit der dritten Dienstwohnung nicht. Und damit auch keine Chance auf Genehmigung. (add)

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