Kreis Südwestpfalz Bürgerstiftungen in Rheinland-Pfalz

Mindestens 25.000 Euro Kapital braucht eine Bürgerstiftung.
Mindestens 25.000 Euro Kapital braucht eine Bürgerstiftung.

Eine Stiftung bürgerlichen Rechts muss in Rheinland-Pfalz ein Mindestkapital von 25.000 Euro haben, um von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion anerkannt zu werden. Der Vorstand legt im Rahmen des Stiftungszwecks konkrete Ziele fest. Das Kuratorium überwacht das und berät den Vorstand. Im Geiselberger Stifterrat, der das Kuratorium wählt, sind alle vertreten, die mindestens 250 Euro gestiftet haben. Bürger können sich beispielsweise mit Zustiftungen in Form von Geld oder Sachwerten beteiligen, die dem Kapital zugeschlagen werden. Aus den Erträgen – das Kapital bleibt unangetastet – werden Projekte gefördert, die dem Stiftungszweck entsprechen. Zuwendungen zum Stifterkapital können bis zu einem Gesamtbetrag von einer Million Euro steuermindernd geltend gemacht werden. Spenden an die Stiftung werden gleichfalls steuerlich geltend gemacht.

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