ZWEIBRÜCKEN / CONTWIG RHEINPFALZ Plus Artikel Angeblicher Diebstahl am Arbeitsplatz: Gekündigt, aber freigesprochen

prozess_dpa

Nach dem Verschwinden eines Handys wurde einer Mitarbeiterin eines Contwiger Seniorenheims fristlos gekündigt. Vorm Amtsgericht aber wurde sie freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft hatte der Frau zur Last gelegt, ein paar Tage vor Weihnachten 2024 in einem Umkleideraum des Seniorenheims das Mobiltelefon einer Kollegin gestohlen zu haben. Die Geschädigte hatte ihr 900 Euro teures Handy eines südkoreanischen Herstellers vermutlich auf einem Heizkörper abgelegt. Und dann war es verschwunden. Es ist bis dato auch nicht mehr aufgetaucht. Die des Diebstahls Beschuldigte hatte gegen den ihr zugestellten Strafbefehl Einspruch eingelegt, weshalb die Sache nun vor Gericht landete.

„Ich stehe nicht für etwas ein, was ich nicht getan habe“, sagte die etwa 60-jährige Angeklagte. Als sie sich nach ihrem Dienst umgezogen habe, seien vier Personen im Raum gewesen, erinnerte sie sich. Das Handy der Kollegin sei ihr nicht aufgefallen. Sie habe dann zusammen mit einer Arbeitskollegin den Raum verlassen und sei von ihr nach Hause gefahren worden. Etwas später am Abend habe ihre Tochter angerufen und erzählt, dass sich die Kollegin, die ihr Handy vermisste, bei ihr gemeldet und gefragt habe, ob die Mutter das Mobiltelefon versehentlich mitgenommen haben könnte. Sie habe das verneint. Nach 21 Uhr sei dann die Frau z ihr nach Hause gekommen – zusammen mit ihrem Mann, der sehr verärgert vor dem Haus wartete. Dieser habe mit seinem Handy die Nummer des verschwundenen Telefons angewählt, um zu sehen, ob es irgendwo klingelt. Der Mann habe ihr auf der Straße gesagt, dass er das verschwundene Handy an ihrer Adresse geortet habe, schilderte die Angeklagte. „Er sprach sehr laut, sodass die Nachbarschaft das mitbekam.“

Widersprüchliche Handyortung

Zu der Geschädigten habe sie keinen Kontakt mehr. „Sie war immer eine ganz nette Kollegin. Wir hatten ein gutes Verhältnis.“ Sie selbst habe keinerlei Differenzen mit anderen Kollegen und Kolleginnen gehabt und sei nach eigener Einschätzung recht beliebt gewesen. Nach dem Verschwinden des Handys habe ihr der Arbeitgeber aber fristlos gekündigt. „Mein Ansehen ist durch den Diebstahlvorwurf beschmutzt“, sagte die bislang unbescholtene Frau. Vor dem Arbeitsgericht habe sie zwar einen Vergleich erzielt und die fristlose sei in eine ordentliche Kündigung umgewandelt worden, aber sie sei seitdem arbeitslos.

Die Geschädigte gab als Zeugin vor Gericht an, dass sie ihr Handy bis gegen 19.30 Uhr noch hatte. Sie könne sich genau erinnern, dass sie zu dieser Zeit noch eine Nachricht erhalten hatte. Sie lege ihr Handy beim Umziehen seit zehn Jahren stets auf der Heizung ab. Als sie es vermisste, habe sie alles abgesucht, auch in der Küche – und in Wäschesäcken, wie eine ihr behilfliche Kollegin als Zeugin berichtete. Das Handy sei zu dieser Zeit auch nicht mehr mit ihrer Smartwatch verbunden gewesen. Um 20.30 Uhr sei sie dann nach Hause gefahren. Ihr Ehemann sei so gewitzt gewesen, ihr Handy zu orten. Ein Papierausdruck von 5.31 Uhr, der dem Gericht vorlag, habe angezeigt, dass das Handy neun Stunden zuvor in der Straße der Angeklagten geortet wurde. Allerdings merkte Richter Matthias Heinzelmann an, dass auch vermerkt sei, dass sich das Handy von 12.29 bis 21.25 Uhr am gleichen Ort befunden habe. Das widerspreche jedoch den Angaben der Geschädigten, die das Handy noch gegen 19.30 Uhr in Gebrauch hatte. Am späteren Abend erstattete die Geschädigte schließlich Anzeige bei der Polizei.

Datenträgerspürhund im Einsatz

Polizeibeamte durchsuchten die Wohnung der Beschuldigten und setzten dabei auch einen Datenträgerspürhund ein, wie Richter Heinzelmann dem Durchsuchungsbericht entnahm. Die Staatsanwaltschaft forderte schließlich Freispruch, denn der Sachverhalt sei nicht mit Sicherheit festzustellen. Auch Verteidigerin Christine Wonnenberg fand, dass keine Beweise vorliegen, ihre Mandantin, die sehr glaubhafte Angaben gemacht habe, zu verurteilen. Im Gegenteil: Sie forderte eine Entschädigungsleistung für die ungerechtfertigte Wohnungsdurchsuchung.

„Ich habe das Handy nicht gestohlen“, sagte die Angeklagte in ihrem Schlusswort. „Es ist gut, dass es so ausgegangen ist“, zeigte sie sich erleichtert. Für Richter Heinzelmann kam nur ein Freispruch in Frage. Die Indizien seien zu schwach gewesen. Zudem verpflichtete er die Staatskasse, die Frau für die Durchsuchung ihrer Wohnung zu entschädigen.

Mehr zum Thema
x