Südwestpfalz Afrikanische Schweinepest: Kreis ist vorbereitet – Appelle an Jäger und Schweinehalter

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine virusbedingte Erkrankung der Haus- und Wildschweine, die für den Menschen ungefährl
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine virusbedingte Erkrankung der Haus- und Wildschweine, die für den Menschen ungefährlich ist.

In Rheinland-Pfalz sind derzeit zehn Fälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bekannt. Hierbei handelt es sich um jeweils fünf Fälle im Landkreis Alzey-Worms und im Landkreis Mainz-Bingen. In der Südwestpfalz ist bislang kein amtlich festgestellter Fall von Afrikanischer Schweinepest aufgetreten. Die Kreisverwaltung ist dennoch vorbereitet

Das Augenmerk des Veterinäramts der Kreisverwaltung, das neben dem Landkreis auch für die Städte Pirmasens und Zweibrücken zuständig ist, liegt einer Mitteilung zufolge aktuell auf Früherkennungs- und Vorbeugungsmaßnahmen. Jäger, aber auch schweinehaltende Betriebe sowie Hobbyschweinehalter werden dafür sensibilisiert, wie sich ein Einschleppen der Seuche verhindern lässt. Alle Schweinehalter im Zuständigkeitsbereich des Veterinäramtes seien bereits über die ASP informiert und an ihre Verpflichtung erinnert worden, die Vorgaben der Schweinehaltungshygieneverordnung einzuhalten.

Die konsequente Einhaltung und wenn nötig auch Ausweitung dieser Vorkehrungen spiele eine wesentliche Rolle bei dem Versuch, den Eintrag der Afrikanischen Schweinepest in die Hausschweinebestände zu verhindern. Dies gelte, wie das Veterinäramt betont, auch für kleine Haltungen und Hobbyschweinhaltungen. Aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr für Schweinepopulationen ist unbedingt auf strenge Hygiene zu achten, heißt es aus der Behörde. Defizite bei der sogenannten Biosicherheit können schwerwiegende Folgen für alle Schweinehalter haben.

Am vergangenen Mittwoch fand in der Kreisverwaltung zudem ein Runder Tisch statt, bei dem Vertreter aus Jägerschaft, Forstämtern, Landwirtschaft, Katastrophenschutz sowie der Unteren Jagdbehörden des Landkreises und der Städte Pirmasens und Zweibrücken zusammenkamen. Um die ASP einzudämmen, verdeutlichten Vertreter des Veterinäramts bei dem Treffen, müssen an diesem Virus verendete Wildschweine frühzeitig aufgespürt werden. Zentral sei dabei die nach wie vor landesweit gültige „Anordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Vorliegen der Klassischen und der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen“.

Demnach sind Jägerinnen und Jäger weiterhin gehalten, jedes verunfallte, verendete oder krank erlegte Wildschwein sowie gesund erlegte Wildschweine nach einem festgelegten Stichprobenplan zu beproben. Die Testkits können nach telefonischer Anmeldung bei der Kreisverwaltung beim Veterinäramt abgeholt werden. Der Schlüssel zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest lautet nach den Worten von Veterinäramtsleiterin Katja Becker: „Beproben, beproben, beproben.“

Bernhard Matheis bot als Vorsitzender der Jägerschaft Pirmasens-Zweibrücken bei dem Treffen an, dass die Jäger im Ernstfall Drohnen samt Personal zur Verfügung stellen, um beim Aufspüren von verendeten Wildschweinen in unwegsamem Gelände zu helfen. Darüber hinaus verfüge man über Kontakte, um Hunde zu Kadaverspürhunden ausbilden zu lassen.

Hintergrund

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine virusbedingte Erkrankung der Haus- und Wildschweine, die für den Menschen ungefährlich ist. Der Erreger ist sehr ansteckend und führt in der Regel zum Tod des infizierten Tieres. Im Gegensatz zur Klassischen Schweinepest gibt es keinen Impfstoff zum Schutz der Wildschweine und Hausschweine. Das ASP-Virus ist ausdauernd, sodass es zum Beispiel im Reifenprofil von Fahrzeugen oder etwa an mit Blut verschmutzter Kleidung und Jagdausrüstung haften bleiben kann. Auf diese Weise kann die ASP sehr schnell und weit verschleppt werden.

Ein weiteres Risiko stellen Lebensmittel aus nicht durcherhitztem Fleisch von infizierten Tieren dar, beispielsweise Salami oder Rohschinken. Für Menschen ist der Verzehr unbedenklich. Die Gefahr einer Verschleppung des Virus in freie Regionen und Bestände ist aktuell sehr hoch und hätte weitreichende Folgen. Werden Hausschweine infiziert, müssen diese getötet werden.

Was ist zu tun?

Wer im Wald den Kadaver eines Wildschweins entdeckt, wird gebeten, den zuständigen Jagdpächter, das zuständige Forstamt oder das Veterinäramt des Landkreises Südwestpfalz unter Telefon 06331/809-205 zu informieren, mit möglichst genauen Angaben zum Fundort. Auch wenn das Virus für den Menschen nicht gefährlich ist, sollte man das tote Tier nicht anfassen. Wanderer und Spaziergänger sollten nicht aktiv nach Wildschweinkadavern suchen, da das unter Umständen andere im Wald lebende Tiere stört. Hunde sollten im Wald immer nur angeleint ausgeführt werden, um Wildtiere auch außerhalb der Brut- und Setzzeit nicht aufzuscheuchen.

Weitere Infos

Auf der Webseite des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz sind wichtige Informationen und Merkblätter zur Afrikanischen Schweinepest zu finden:

https://lua.rlp.de/unsere-themen/tiergesundheit-tierseuchen/tierseuchenbekaempfung/afrikanische-schweinepest

Ebenso hat das rheinland-pfälzische Umweltministerium wichtige Informationen zur Afrikanischen Schweinepest für Bürger, Jäger, Förster, Landwirte und Tierärzte zusammengetragen. Interessierte finden auf der Website des Ministeriums außerdem Fragen und Antworten zur Afrikanischen Schweinepest: https://mkuem.rlp.de/themen/tiere-und-tierwohl/tiergesundheit-tierseuchenbekaempfung/afrikanische-schweinepest-asp

In Rheinhessen versucht man, die Afrikanische Schweinepest mit mobilen Elektrozäunen einzudämmen.
In Rheinhessen versucht man, die Afrikanische Schweinepest mit mobilen Elektrozäunen einzudämmen.
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