Klingenmünster
Zweitwohnungssteuer wird eingeführt
Die Finanzlage sorgt in zahlreichen Städten und Gemeinden für Kopfzerbrechen. Vielerorts wird darum gekämpft, einen genehmigungsfähigen Haushalt auf die Beine zu stellen. Während Bad Bergzabern mit Hängen und Würgen im zweiten Anlauf von der Kommunalaufsicht grünes Licht bekommen hat, ist Freisbach daran gescheitert. Dort ist aus Protest gegen die Politik der Landesregierung der Gemeinderat samt Ortsspitze zurückgetreten. Ganz so schlecht ist Lage in Klingenmünster nicht. Der Ergebnishaushalt weist dort für das Jahr 2023 ein Plus von knapp 135.000 Euro aus. Trotzdem zapft das Landeckdorf neue Einnahmequellen an.
Schon im April, als der aktuelle Haushalt beraten und beschlossen worden sei, sei die Frage aufgekommen, wie und wo man noch Einnahmen generieren könne, sagt Ortsbürgermeisterin Kathrin Flory (SPD). Es kam die Idee auf, eine Zweitwohnungssteuer einzuführen. „Das ist ein Mittel, das wir noch nicht ausgeschöpft haben“, sagt Flory. Zumal es ja so sei, dass die Personen mit Zweitwohnsitz in Klingenmünster Straßen, Gehwege und andere Infrastruktur im Ort nutzen, ihr Einkommensteueranteil aber an die Gemeinde geht, in der sie den Hauptwohnsitz angemeldet haben. Nachdem die Verbandsgemeindeverwaltung geprüft hat, wie viel Geld dadurch etwa in die Kasse fließt, steht nun fest: Die neue Steuer wird eingeführt. Das hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen.
Keine Neuheit in der VG Bad Bergzabern
Eine Vorreiterrolle nimmt Klingenmünster damit innerhalb der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern nicht ein. „Die Zweitwohnungssteuer ist schon ewig ein Thema bei uns“, erklärt Sandra Bodenseh, Leiterin der Finanzabteilung. Mit der Stadt Bad Bergzabern, Böllenborn, Dierbach, Dörrenbach, Gleiszellen-Gleishorbach, Oberotterbach, Oberschlettenbach und Vorderweidenthal hätten sie schon acht Gemeinden eingeführt. Es gibt also schon Erfahrungswerte damit, insofern „sind die Zahlen ziemlich belastbar“, sagt Bodenseh zu den beispielhaften Werten für Klingenmünster.
Die Verwaltung kommt nach dem Abgleich von Nebenwohnsitzen und Eigentümern, die nicht in Klingenmünster wohnen, auf etwa 58 Personen, die steuerpflichtig wären. Grundsätzlich betroffen sind dabei nicht nur Menschen, die einen Zweitwohnsitz im Landeckdorf angemeldet haben, wie Bodenseh erklärt. Es geht auch um Leute, die eine Wohnung zeitweise vermieten, diese aber auch selbst nutzen. „Die Eigentümer müssen nachweisen, dass sie wirklich keinen Zugriff auf die Wohnung haben, um nicht von der Steuer betroffen zu sein“, erklärt die Finanzchefin. Das funktioniert etwa dann, wenn jemand von einem Dritten das Objekt als Ferienwohnung vermieten lässt. „Dann kann man davon ausgehen, dass die Eigentümer nicht jederzeit die Wohnung nutzen können“, so Bodenseh.
Mehreinnahmen sind überschaubar
Generell von der Zweitwohnungssteuer befreit sind Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die wegen Schule oder Berufsausbildung eine Nebenwohnung haben, Verheiratete, die nicht dauernd getrennt von ihrem Partner leben und beruflich bedingt die Nebenwohnung haben, sowie Studenten oder Azubis, die bei den Eltern oder einem Elternteil die Zweitwohnung haben. Zieht man all diese Personen ab, bleiben laut Verwaltung etwa 15 Steuerpflichtige in Klingenmünster übrig.
Ausgegangen wird in der Berechnung von einer durchschnittlich ausgestatteten Wohnung mit 60 Quadratmetern Wohnfläche. Gemäß aktuellem Mietspiegel beträgt die Miete laut Bodenseh 5,21 Euro pro Quadratmeter, also 312,60 Euro im Monat oder 3751,20 Euro im Jahr. Beim beschlossenen Hebesatz von 10 von Hundert bedeutet das für die Steuerpflichtigen, dass 375,12 Euro fällig werden. Für Klingenmünster wiederum bedeutet das Mehreinnahmen von rund 5625 Euro, die nicht umlagepflichtig sind und somit komplett im Gemeindesäckel bleiben.
„Das ist nicht der ganz große Sprung“, sagt Bodenseh zu den prognostizierten Zahlen. Sie gibt aber auch zu bedenken, dass das Land darauf besteht, dass die Kommunen alle möglichen Einnahmequellen ausschöpfen. „Das steht in beinahe jedem Schreiben der Kommunalaufsicht, wenn es um die Haushaltsgenehmigung geht.“ Eingeführt wird die Steuer aller Voraussicht nach am 1. Januar 2024.