Kreis Südliche Weinstraße ZUR SACHE: Entsorgung von Elektroschrott

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Bei der Entsorgung von Elektroschrott treten ab Mittwoch, 15. August, einige Änderungen in Kraft. Das teilt die Kreisverwaltung mit. Ab dann fallen sämtliche Elektrogeräte unter das „Elektro- und Elektronikgerätegesetz“, dazu gehören dann beispielsweise auch Möbel mit elektrischer Funktion. Folge: Diese dürfen nicht mehr über die Restmülltonne entsorgt werden. Zwischen Elektrogeräten wird jedoch unterschieden. Geräte, die so hergestellt sind, dass sich das elektronische Bauteil nur unter großem Aufwand entfernen lässt, wie zum Beispiel bei einem Badezimmerschrank mit beleuchtetem Spiegel, dürfen nicht über die Restmülltonne entsorgt werden. Sie können kostenlos bei den Wertstoffzentren des Kreises abgegeben werden. Auch die Sperrmüllabholung auf Abruf nimmt solche Gegenstände an. Ist ein Gerät so konstruiert, dass das elektronische Bauteil leicht auszubauen ist, etwa eine Schrankwand mit austauschbarer Beleuchtung, muss der Bürger das Bauteil selbst entfernen und entsorgen. Die Schrankwand als solche gehört weiterhin zum Altholz.

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