Kreis Südliche Weinstraße „Wir hören nicht auf zu feiern“
Man muss erst einmal unterscheiden, ob das Fest auf öffentlichem oder privatem Gelände ist. Nehmen wir das Plätzelfeschd auf dem Luitpoldplatz, einem öffentlichen Platz. Da muss ich die Gemeinde fragen, ob das geht. Bei so einer Veranstaltung fordert die Gemeinde ein Sicherheitskonzept vom Veranstalter. Er muss die Risiken einschätzen und daraus entsprechende Maßnahmen für die Sicherheit der Veranstaltungsbesucher ableiten. Außerdem gibt es Vorgaben für die Trinkwasserversorgung, die Anzahl von Toiletten, abhängig von der Besucherzahl, und die Vorgabe, dass um 24 Uhr die Musik aus sein muss. Bei den großen Veranstaltungen in der Verbandsgemeinde Herxheim, wie zum Beispiel beim Sandbahnrennen, den Weinfesten in Insheim und Rohrbach, finden Kontrollen statt. Und bei privaten Veranstaltungen? Beim Weinfest Insheim, wo die Höfe auf Privatgrundstücken sind, hat die Gemeinde weniger Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen. Privatleute müssen aber für ihren Hof eine Ausschankgenehmigung beantragen, sofern sie Alkohol verkaufen. Über diesen Antrag versuchen wir auch, eine Einschätzung über mögliche Gefahren zu gewinnen und dann in die Genehmigung entsprechende Auflagen aufzunehmen. Was ist, wenn Sie dort ein Gefahrenpotenzial sehen? Wir weisen in unserer Genehmigung darauf hin, dass die Veranstalter auf einen zweiten Rettungsweg achten und zusehen, am besten mithilfe von Ordnern, dass der Hof nicht überfüllt ist, also nicht mehr als zwei Personen pro Quadratmeter stehen. Geht ein Gefahrenpotenzial zum Beispiel von einem Platz auf einer Straße aus, ist die VG verantwortlich und muss handeln. Jeder Pfälzer kennt die Situationen auf Weinfesten, wie voll manche Höfe oder Scheunen werden können. Ich bin immer wieder froh, wenn die Weinfeste gut besucht waren und nichts passiert ist. Und das ist bei großen, öffentlichen Veranstaltungen anders? Große Veranstaltungen sind für die VG einfacher, weil vorab in der Regel Besprechungen sind – mit Polizei, DRK, Feuerwehr. Da werden mögliche Risiken besprochen und Lösungen gesucht. Wir haben auch beim Plätzelfeschd den Veranstaltern gesagt, dass sie jemanden benennen, der das Wetter im Auge behält, um bei Unwetter die Veranstaltung abzusagen, wie kürzlich bei Rock am Ring. Ein anderes gutes Beispiel ist die SV Viktoria Herxheim, die bei der WM 2016 vor zwei Jahren beim Public Viewing ein Sicherheitskonzept gemacht hat, weil die Veranstaltung im Freien war. Das größte Fest in Herxheim ist das Sandbahnrennen mit 14.300 Besuchern. Wie läuft das konkret ab? Das Gelände ist verpachtet an die Motorsportvereinigung. Es ist aber eine Großveranstaltung, weshalb im Vorfeld Besprechungen mit der Verbandsgemeinde stattfinden. Die MSVH legt da immer freiwillig ein Sicherheitskonzept vor. Dort geht es weniger um räumliche Enge und Panikreaktionen. Die Risiken sind mehr Jugendschutz in Bezug auf Alkohol, weil da traditionell auch viel getrunken wird. Wir haben uns zudem mit den Standbetreibern geeinigt, dass wir ab 2020 auf Plastikbecher statt Schoppengläser umstellen, um ein mögliches Verletzungsrisiko zu verringern, einzelne Standbetreiber haben bereits in diesem Jahr umgestellt, was mich freut. Sie haben die Nachtruhe angesprochen. Gibt es öfter Lärmbeschwerden? Beim Sommernachtsfest, Weinfesten oder Plätzelfeschd eher selten. Weinfeste haben eine lange Tradition und gehören zu unserem Brauchtum dazu, die Akzeptanz in der Bevölkerung ist entsprechend groß. Die Veranstalter halten sich auch an die vorgegebenen Ruhezeiten und darauf können sich die Leute verlassen. Nach den Anschlägen in München und dem Vorfall bei einem Festival in Ansbach haben einige Menschen Angst vor Terror auch auf kleineren Festen. Was sagen Sie dazu? Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat kürzlich in einem Interview gesagt, dass wir uns bei Großveranstaltungen an intensivere Sicherheitsvorkehrungen, zum Beispiel strengere Einlasskontrollen oder weiträumige Absperrung, gewöhnen müssten. Bei der politischen Kundgebung im November vor dem Rathaus in Herxheim war die Polizei und Feuerwehr vor Ort und es wurde beispielsweise die Straße abgesperrt, damit niemand in die Veranstaltungsmenge reinfahren kann, wie in Nizza. Und bei Weinfesten? Da müssen die Veranstalter und auch die Sicherheitsbehörden im Einzelfall prüfen, ob sie da ein Risiko sehen. Findet die Veranstaltung auf privatem Grund statt, gibt es nur bei konkreter Gefahr die rechtliche Grundlage, ein Sicherheitskonzept zu fordern. In meinen Augen kann man die Gefahr nicht mehr nur auf große Veranstaltungen reduzieren, auch wenn ich aktuell für Feste in der Verbandsgemeinde keine konkrete Gefährdung sehe. Insbesondere vertraue ich aber den Sicherheitsbehörden, uns rechtzeitig zu warnen. Trotz der aktuellen Verunsicherung in Deutschland werden wir nicht aufhören zu feiern. Zur Sache Am 5. September informiert das Ministerium für Inneres und Sport in Mainz die Ordnungsbehörden zum Thema „Sicherheit bei Großveranstaltungen“. Klaus Knoll wird mit dabei sein. | Interview: Jennifer Back