Venningen RHEINPFALZ Plus Artikel Weingut darf Wohnmobilstellplätze nicht nutzen

Bis zu drei Wohnmobilstellplätze sind genehmigungsfrei. Bei weiteren Gästen greift die Campingplatzverordnung.
Bis zu drei Wohnmobilstellplätze sind genehmigungsfrei. Bei weiteren Gästen greift die Campingplatzverordnung.

Ab Frühjahr rollen wieder verstärkt Wohnmobile durch die Südpfalz. Das Venninger Weingut Jung hat zwar ausreichend Platz für Campingwagen. Doch die Kreisverwaltung untersagt den Betreibern, Gäste anzunehmen – seit mittlerweile einem halben Jahr.

Christine Jung muss in diesen Tagen viele Anfragen beantworten. Es melden sich Menschen, die mit ihrem Wohnmobil beim Venninger Wein- und Likörhaus nächtigen wollen. Die zweifache Mutter vertröstet die Interessierten aber immer mit der gleichen Antwort: Die Stellplätze auf ihrem Grundstück könne sie derzeit nicht anbieten. Wann sie wieder zur Verfügung stehen, sei unklar. Das hänge davon ab, wann die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße diese freigebe.

Christine Jung und ihr Mann Hans-Jürgen fühlen sich hingehalten. Die Wohnmobilstellplätze auf ihrem Gelände sind seit Oktober vergangenen Jahres auf Anordnung der Behörde gesperrt. Bei einer Kontrolle fünf Monate zuvor hatte ein Mitarbeiter auf dem Grundstück der Jungs am östlichen Außenbereich von Venningen mehr als drei Campingwagen gezählt.

„Ausnahmsweise mehr Gäste als erlaubt vor Ort“

Der Betrieb darf aber nur bis zu drei Wohnmobile aufnehmen. Es sei denn, die Verantwortlichen haben eine Genehmigung. Die Jungs haben aber davon abgesehen, sie wollen das auch nicht ändern. Unter anderem wegen des Verwaltungsaufwands, der sich dadurch ergeben würde. Dann müssten sie Anforderungen der Campingplatzverordnung erfüllen, etwa eine sanitäre Einrichtung vorhalten. Den bürokratischen Aufwand wollen sie sich aber sparen. „Wir haben stets darauf geachtet, nicht mehr als drei Buchungen für einen Tag zu haben.“

Es sei jedoch vorgekommen, gestehen die Jungs, dass zu später Stunde Holländer, Belgier oder andere Touristen mit Wohnmobilen bei ihnen auftauchten. Mit der Bitte, die Nacht über zu bleiben, um sich am nächsten Tag früh wieder aufzumachen. Die Jungs wollten gastfreundlich sein und schickten die Gäste nicht weg. Das war auch an jenem Abend im Mai so, was ihnen Ärger einbrachte. Die Kreisverwaltung bekam davon Wind. Sie hatte auf eine Anzeige hin einen Mitarbeiter zum Betrieb geschickt.

Gartenhäuschen als sanitäre Anlage identifiziert

Die Jungs waren wegen eines Termins nicht da. In einem Schreiben erfuhren sie, dass neben der fehlenden Genehmigung für die Stellplätze noch weitere Punkte bemängelt werden. So sei die ausgewiesene Fläche für die Fahrzeuge zu groß. Sie dürfe maximal 100 Quadratmeter betragen. Gefordert wurde auch der Rückbau der sanitären Anlage. Denn: Genehmigungsfreie Stellplätze dürfen nicht für mehrtägige Aufenthalte ausgerichtet sein.

Bei der sanitären Anlage der Jungs handelt es sich allerdings um ein Gebäude, das manche eher als Gartenhäuschen bezeichnen würden. Ein zwei mal zwei Meter großer Holzbau, wo Gäste bei Bedarf Wasser von einem Hahn abzapfen konnten, auf der anderen Seite des Baus gab es eine Entsorgungsmöglichkeit für Abwasser. Von diesen Installationen ist nichts mehr zu sehen. Wie vom Kreis gefordert, haben die Jungs diese abmontiert. Auch die Stellfläche entspricht nun den geforderten Maßen, die Stellplätze sind nummeriert. Und doch warten die Jungs seit einem Vierteljahr auf grünes Licht, um Buchungen annehmen zu können.

Ärger über wirtschaftlichen Schaden

Die Venninger Familie misst den Wohnmobilstellplätzen eine wichtige Bedeutung bei. Sie findet es nicht nur schön, mit Touristen in Kontakt zu kommen. Es hätten sich zudem Geschäftsbeziehungen ergeben, mit Gastronomen und Lieferanten, die sie als Gäste begrüßen konnte. Auch bieten die Stellplätze der Familie die Möglichkeit, ihre Flaschenweine zu vermarkten. Umgekehrt profitierten auch andere Gewerbetreibende aus Venningen und Umgebung. „Manche Gäste gehen zum Friseur, ins Lokal oder besuchen Einrichtungen.“ Insofern möchte Familie Jung nicht auf das Angebot verzichten. Der wirtschaftliche Schaden, den sie erlitten habe, liege etwa im mittleren vierstelligen Bereich.

Dass sie wegen eines Vergehens belangt werden, sei nachvollziehbar, sagen die Jungs. Aber dass sie so lange daran zu knabbern haben, sei mehr als ärgerlich. Geht es nach Hans-Jürgen Jung, könnte die für die Wohnmobilisten ausgewiesene Fläche beim Katasteramt eingetragen werden. Er wirft diese Idee mal in den Raum. Abwegig ist der Gedanke aber nicht. Die Kreisverwaltung wünscht vom Familienbetrieb in der Tat einen maßstabsgerechten Lageplan, um die Anordnung der Wohnmobilstellplätze nachvollziehen zu können. Das teilt sie auf Anfrage mit.

Wohnmobilstellplätze müssen nebensächlich sein

Darüber hinaus wünscht die Behörde eine Betriebsbeschreibung, aus der hervorgeht, dass die Wohnmobilstellplätze nur eine zusätzliche Einnahmequelle darstellen. Sie dürften also nur ein zweites Standbein sein. Schließlich befindet sich das Weingut im Außenbereich, wo Bauvorhaben wie Wohnmobilstellplätze nur dann zulässig sind, wenn sie einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen. Solche Vorhaben werden in der Fachsprache als mitgezogener Betriebsteil bezeichnet, unter diesen Begriff würden dann beispielsweise auch Hofläden fallen. „Als Entscheidungskriterium kann der überwiegende Vertrieb eigenerzeugter Produkte dienen, etwa Weinerzeugnisse an Wohnmobilisten.“ Es werde nicht geprüft, wie sich die Einnahmen aus dem landwirtschaftlichen Betrieb zu denen verhalten, die durch die Wohnmobilstellplätze erzielt werden. Es gebe keine konkreten Grenzwerte, der Einzelfall sei entscheidend.

Die Forderung nach einer Betriebsbeschreibung können die Jungs nicht nachvollziehen. „Unser Betrieb ist doch gemeldet. Wir leisten unsere Abgaben, wieso müssen wir nun den Betrieb beschreiben?“ Hans-Jürgen Jung bewirtschaftet vier Hektar Rebflächen. Seit dem Jahr 2000 ist der Betrieb an der aktuellen Anschrift zu finden. Die Wohnmobilstellplätze preist die Familie seit sieben Jahren an, im Internet für 12 Euro die Nacht.

Vorhaben könnte an Art der Zuwegung scheitern

Die Kreisverwaltung erklärt: „Da bislang keine Wohnmobilstellplätze auf dem Gelände vorhanden waren, kann auf etwaige Betriebsbeschreibungen aus vorangegangenen Bauantragsverfahren nicht zurückgegriffen werden.“ Ob und wann die Wohnmobilstellplätze wieder freigegeben werden, ist ungewiss. Die Behörde weist darauf hin, dass sie die geforderten Unterlagen noch nicht hat, um darüber entscheiden zu können. Allerdings hat sie der Familie Jung bereits im Herbst mitgeteilt, dass sie die Wohnmobilstellplätze als sonstiges Vorhaben behandelt. Das heißt, dass die Stellplätze zum einen die öffentlichen Belange nicht beeinträchtigen dürfen. Geprüft wird dann unter anderem, ob das Vorhaben gegen den Flächennutzungsplan oder naturschutzrechtliche Bestimmungen verstößt. Zum anderen, und das ist die zweite Bedingung, muss die Zufahrt gesichert sein. Letzterer Punkt sei nicht der Fall, da die Stellplätze lediglich über einen Wirtschaftsweg zu erreichen sind. Bei privilegierten Vorhaben, solche mit land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung, würde die Zufahrt über einen Wirtschaftsweg kein Problem darstellen. Es bestehen dann geringere Anforderung an die Erschließung.

Hans-Jürgen Jung und sein Sohn Alexander vor den Wohnmobilstellplätzen. Sie sind mittlerweile nummeriert. Doch hilft ihnen das w
Hans-Jürgen Jung und sein Sohn Alexander vor den Wohnmobilstellplätzen. Sie sind mittlerweile nummeriert. Doch hilft ihnen das weiter?
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