Kreis Südliche Weinstraße Was leser ärgert: „Unpersönliches Gehabe“

Placeholder-Image

GÖCKLINGEN. Nicht die Tatsache, dass er von der Kreisverwaltung mit 48,45 Euro zur Kasse gebeten wurde, hat Siegfried Otto Decker auf die Palme gebracht, sondern weil er in dem Schreiben als „Zahlungspflichtiger“ bezeichnet wurde.

Er hat sich deswegen bei dem „Sehr geehrten Zahlungsaufforderer“ beschwert. „Ein solch unpersönliches Gehabe seitens einer Verwaltungsbehörde gegenüber deutschen Staatsbürgern finde ich skandalös“, schimpft der Mann aus Göcklingen. Als steuerpflichtiger Demokrat lehne er deshalb das Schreiben ab, in dem nicht er als Bürger mit Namen angesprochen werde, sondern als Funktionsfigur. In solchen Fällen werde auf ein Standardformular der Kreiskasse zurückgegriffen. Dieses sei nicht personalisiert, da von vielen unterschiedlichen Software-Anwendungen und Fachprogrammen im Haus darauf zugegriffen werde, erwidert Carolin Straub, die Pressesprecherin der Kreisverwaltung. Der Hintergrund, die Ursache der ganzen Aufregung: Es ging um den fahrbaren Untersatz. Die Versicherung teilte am 23. Januar 2015 dem Kreis mit, dass der Versicherungsschutz zwei Tage vorher erloschen war. Deswegen, so Straub, wurde der Betrieb untersagt und es erfolgte die Aufforderung, das Auto abzumelden. Der Bescheid war mit einer Gebühr von 48,45 Euro verbunden. Am 26. Januar wurde der Versicherungsschutz nachgewiesen, mit Versicherungsbeginn 22. Januar. Decker sei die Sach- und Rechtslage telefonisch erläutert worden, heißt es. Am 28. Januar ging ein Widerspruch gegen die Betriebsuntersagung ein. Anfang Juni 2016 sei dieser vor dem Kreisrechtsausschusses verhandelt und dann zurückgewiesen worden. Die Kreisverwaltung sei gesetzlich verpflichtet, den Betrieb des Fahrzeugs zu untersagen, was in schriftlicher Form geschehe. |mik

Mehr zum Thema
x