Kreis Südliche Weinstraße Was lange währt, wird endlich schlecht

Rund drei Millionen Euro hat der Ausbau der Hauptstraße in Oberhofen gekostet, knapp 650.000 Euro davon wurden auf die Grundstüc
Rund drei Millionen Euro hat der Ausbau der Hauptstraße in Oberhofen gekostet, knapp 650.000 Euro davon wurden auf die Grundstückseigentümer umgelegt. Im Mai ist die neue Hauptstraße eingeweiht worden.

Erst 2012 hatten Melanie und Jörg Engel für ihr neu gebautes Haus an der Straße Im Weyhersacker Erschließungsbeiträge in Höhe von fast 47.000 Euro gezahlt. Sechs Jahre später sind sie von der Verbandsgemeinde-Verwaltung in Bad Bergzabern noch einmal mit 18.000 Euro zur Kasse gebeten worden. Der Grund dafür, warum die Familie innerhalb weniger Jahre gleich zweimal zahlen soll, liegt in der Nachbarschaft: Die Hauptstraße von Oberhofen, sozusagen die Flaniermeile des Dorfs, ist erneuert und fein gepflastert worden. Dafür bekamen nicht nur die unmittelbaren Anlieger die Rechnung, sondern auch die Bewohner der 35 Meter langen Seitenstraße. Und das, obwohl die Straßendecke, die von der Weinstraße bis zum „Weyhersacker“ führt, erst vor ein paar Jahren asphaltiert worden und durchaus in Ordnung gewesen sei, so Jörg Engel. In seiner siebenseitigen Begründung des Widerspruchsbescheids folgt der Kreisrechtsausschuss weitgehend den Argumenten der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern. „Die Gemeinde ist nicht gehindert“, führt er aus, „im Rahmen einer beitragsfähigen Erneuerung die bisherige Bitumenbefestigung zu entfernen und stattdessen Verbundsteinpflaster verlegen zu lassen.“ Die Pflasterung diene unter anderem einer „optischen Aufwertung der Hauptstraße“. Es gebe in dieser Hinsicht einen „weiten Einschätzungs- und Ermessensspielraum“ der Gemeinde. Hingewiesen wird auch auf eine Erweiterung der Straßenbeleuchtung, die beitragspflichtig sei. Aus beitragsrechtlicher Sicht seien die Hauptstraße und Im Weyhersacker als einheitliche Verkehrsanlage anzusehen, heißt es weiter. Für Engel ist das nicht plausibel. Die Seitenstraße habe doch eine ganz andere Funktion als die Hauptstraße, die nicht nur den Anwohnern diene, sondern zum Beispiel der Erschließung des Dorfgemeinschaftsplatzes und der besseren Erreichbarkeit der Bushaltestelle. Die Entscheidung des Kreisrechts-ausschusses sehen die Betroffenen überaus kritisch. Aber es gibt noch eine Tatsache, die sie verärgert: Sieben Monate lang hat die Familie auf den Widerspruchsbescheid aus dem Kreishaus gewartet. Dadurch seien ihnen Monat für Monat Kosten entstanden, erklärte Engel, der sich deswegen an die RHEINPFALZ gewandt hatte. Die Vorsitzende des Kreisrechtsausschusses hatte in der Sitzung in Aussicht gestellt, die Entscheidung innerhalb von vier Wochen zu fällen (wir berichteten). Der Bescheid ist Voraussetzung dafür, dass man Klage einreichen kann. Das hat Engel nun getan. Er hofft auf höhere Einsicht beim Verwaltungsgericht Neustadt.

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