Bad Bergzabern
Unternehmer will Strafe lieber absitzen
„Sie haben versucht, uns jemanden zu präsentieren, der sie nicht sind. Sie sind fremdenfeindlich“, war Teil der Urteilsbegründung von Richter Christoph Sommer. Was war passiert?
Im März 2020 fuhr der Angeklagte zu einer Wohnung, die er als Eigentümer an syrische Mitbürger vermietet hatte. Er habe sich wegen Müll und Dreck geärgert, zudem habe er von größeren Versammlungen in der Wohnung gehört. „Es war Hochcoronazeit“, so der Angeklagte. Ein Bewohner war in der Wohnung, zwei auf der Straße, als der Vermieter auf dem Fahrrad angefahren kam. Den Vorwurf, damals einem der Syrer auf der Straße mit der Faust auf den Mund geschlagen zu haben, bestritt der Angeklagte bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht in Bad Bergzabern. „Ich habe ihn nur geschubst, als er auf mich zukam. Ich bin die ganze Zeit nicht vom Fahrrad gestiegen wegen meiner Behinderung.“
Schlag verpasst – oder nicht?
Der Geschädigte habe sich selbst auf den Mund geschlagen. Dies sah der 28-jährige Betroffene jedoch ganz anders. „Er kam zu mir, hat mir einen Schlag verpasst, war laut und sagte: Geh’ zurück in dein Land, was willst du hier?“ Auf Corona habe der Vermieter überhaupt nicht hingewiesen, das habe er nur der Polizei erzählt, lautete die Aussage des Syrers, der als Gemüseverkäufer arbeitet.
Dass die Stimmung damals aufgeheizt war, bestätigten auch die Sozialarbeiterin und die Polizeibeamtin, die die Männer gerufen hatten. Dass sein Freund aufgrund des Schlages geblutet habe und der Angeklagte nicht die ganze Zeit auf seinem Fahrrad gesessen habe, bestätigte auch der Mann, der zum Tatzeitpunkt auch auf der Straße war. Der Vermieter sei schon zum dritten Mal in der Wohnung gewesen und habe die Sauberkeit mit der Bemerkung „In Deutschland machen wir immer sauber“ beanstandet. Daher hätten sie sich bei ihrem Freund, der behindert sei, getroffen, um die Straße zu kehren. Dann sei es zu der körperlichen Auseinandersetzung gekommen.
Zwei weitere Beleidigungen
In den beiden anderen Fällen beleidigte der angeklagte Unternehmer einen 60-jährigen Kraftfahrer, der sich über seine Dienstleistung im Reinigungsgewerbe mit den Worten „Verpiss dich, Arschloch“ beschwert hatte. Genauso erging es einer 57-Jährigen. „Scheiß Ausländerin, verpiss dich“, habe er zu ihr gesagt.
Da half auch der Zeuge und Nachbar des Miethauses des Angeklagten nichts, der beim zweiten Gerichtstermin aussagte. Er habe Schreie „uff de Gass“ gehört, aber nicht gesehen, wie viele Leute da waren, und auch keine körperliche Auseinandersetzung mitbekommen, berichtete der 53-jährige. Er sei etwa zehn Meter vom Geschehen entfernt gewesen.
Zu welchem Urteil das Gericht kommt
Wie viel er monatlich verdient, konnte der Angeklagte nicht angeben. Er habe mehrere Betriebe und investiere im Moment 20.000 bis 30.000 Euro in ein neues Unternehmen. „Ich besitze einen gewissen Wohlstand, dafür habe ich auch hart gearbeitet“, sagte er. Wenn man aber ihn oder sein Eigentum angehe, verteidige er dies. Zwölf Jahre sei er als Zeitsoldat bei der Bundeswehr gewesen und habe die freiheitliche Grundordnung verteidigt. Vor Gericht verteidigte er sich ohne juristischen Beistand.
„Verschwinde in dein Land scheint zu ihren Überzeugungen zu gehören, die Beleidigungen und die Körperverletzung stimmen“, zeigte sich die Staatsanwaltschaft überzeugt, die dem Angeklagten „immense Uneinsichtigkeit und fremdenfeindliche Motive“ vorwarf. Mit der von ihr vorgeschlagenen Strafe von 100 Tagessätzen zu je 150 Euro, also unterm Strich 15.000 Euro, wäre er vorbestraft gewesen. Das Urteil von Christoph Sommer lautete: 90 Tagessätze, ebenfalls zu je 150 Euro, also 13.500 Euro. „Sie sind fremdenfeindlich, und der junge Mann hat von ihnen aufs Maul gekriegt“, sagte Sommer.
Der Richter bezeichnete es als „besonders perfide“, zu behaupten, der Geschädigte habe sich selbst verletzt. Zudem sei er mehrmals unangemeldet in die vermietete Wohnung, in der er nichts zu suchen habe. Bei Investitionen in der von ihm angegeben Größenordnung sei die Strafe noch geschönt und mit 90 Tagessätzen sei er auch nicht vorbestraft, sagte Sommer. „Ich habe es nicht gemacht und ich werde ins Gefängnis gehen, ich werde das Geld nicht bezahlen“, erwiderte der Angeklagte, der noch Widerspruch einlegen kann, bis das Urteil rechtsgültig ist. Ob der Betrag dann zwangsweise eingetrieben wird, weil der Angeklagte kein armer Mann ist, konnte das Gericht nicht beantworten.