Bad Bergzabern Tresor aufgebrochen und Geld geklaut

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Ein junger Mann besucht mit seiner Freundin deren Eltern. Am Ende des Besuchs ist der Tresor der Eltern aufgebrochen und es fehlen 7000 Euro. Der Fall landet vor dem Amtsgericht.

Ein 21-jähriger Mann muss sich wegen dieses besonders schweren Falls von Diebstahl verantworten. Vor fast genau einem Jahr hat er zusammen mit seiner Freundin deren Eltern besucht. Wissend, das diese einen Tresor im Schlafzimmer haben, macht er sich im Internet kundig, wie er ihn knacken kann, wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor. Mit einer Anleitung gelingt ihm das und er entwendet 7000 Euro. „Ich weiß nicht genau, wie viel Geld ich raus genommen habe“, sagte der Angeklagte. Der auch nicht angeben kann, was genau er mit dem Geld gemacht hat. 1000 Euro hat er wieder zurück gegeben, 6000 Euro muss er noch zurückbezahlen. „Es wurde nicht alles geklaut, es war noch was drin“, so die Mutter der Freundin, die sich unter den Zuschauern befindet.

Wie viel „noch drin“ war will sie nicht sagen. Wegen eingeschränkter kognitiver Fähigkeiten hat der Angeklagte einen Betreuer, arbeitet deshalb auch nur 20 Stunden pro Woche im Lebensmittelhandel. Er hat einen befristeten Arbeitsplatz bis April diesen Jahres, sein Einkommen beträgt rund 800 Euro pro Monat. „Bei den Eigentumsverhältnissen muss man sich das Rauchen abgewöhnen“, sagte Richter Christoph Sommer zum Konsum des Angeklagten von einer Packung Zigaretten pro Tag. Er rechnete ihm vor, dass er pro Monat dafür 210 Euro ausgibt. Und 200 Euro muss er jetzt monatlich zurückzahlen. Wie es weitergeht, wenn er keine Arbeit mehr hat, ist unklar. Zudem bekommt er nach Jugendstrafrecht eine Verwarnung und wird sich einem Täter-Opfer-Ausgleich stellen. Den sich sowohl er als auch die Eltern seiner Freundin wünschen. „Man muss sich wieder in die Augen sehen können“, sagte die Mutter, mit deren Tochter der Angeklagte weiterhin befreundet ist. „Gelegenheit macht Diebe, woher wusste er, dass es den Tresor gab, dessen Code leicht rauszufinden war?“, gibt der Verteidiger des jungen Mannes zu bedenken. Bei diesem bisher „einmaligen Fehlverhalten“ habe der Angeklagte „kräftig geklaut“ , so Sommer in der Urteilsbegründung.

So etwas habe er nicht häufig in diesem Gerichtssaal. Sommer befürwortete ausdrücklich den Täter-Opfer-Ausgleich, da es beide Seiten wünschten, seien die Voraussetzungen ideal. „Es ist halt Scheiße, was ich gemacht habe, ich würde das Geld gerne zurückzahlen“, ist das letzte Wort des Angeklagten.

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