Kreis Südliche Weinstraße Tempo 30: In Abschnitten

BORNHEIM. In der jüngsten Sitzung hatte sich der Gemeinderat auch mit Verkehrsproblemen zu beschäftigen. Die in einem Antrag der CDU-Fraktion geforderte Tempo-30-Zone in der Hauptstraße wird zumindest teilweise verwirklicht.
Wie der Leiter des Ordnungsamtes der Verbandsgemeinde Offenbach, Stefan Eckert, mitteilt, gilt demnächst auf dem Teilstück zwischen der Einmündung zum Bachweg bis zum Anwesen Hauptstraße 65 (Bäckerei Becker) Tempo 30. Die gleiche Anordnung gibt es für den Bereich Rathaus bis zur Einmündung in die Dammheimer Straße (Schulweg). Nach einer Anordnung der Kreisverwaltung wurde das Straßenverkehrszeichen 7,5 Tonnen mit Zusatz „Anlieger frei“ im Bereich der K 42 (Hauptstraße) entfernt, da es sich um eine unzulässige Doppelbeschilderung handele. Beim Überprüfen der Parksituation in der Hauptstraße, insbesondere im Bereich des Wachthäusels und der Katholischen Kirche, ergaben sich laut Verwaltung keine Beanstandungen. Die Einrichtung eines einseitigen Parkverbotes in der Hauptstraße wäre möglich, jedoch die Verkehrsbehörde (Kreisverwaltung) sieht dafür keine Notwendigkeit. Ratsmitglied, Rudi Brauch (FWG) sprach sich dennoch für ein generelles einseitiges Parkverbot in der Hauptstraße aus, da dort auch der Linienbusverkehr laufe. In der Einwohnerfragestunde kam es zu einer kurzen, lebhaften Diskussion zwischen einigen Grundstückseigentümern, dem Rat und Ortsbürgermeister Karl Keilen (parteilos) wegen des künftigen Bebauungsplans „Kornlücke/Hinter den Gärten“. Es wird vermutet, dass ein neues Baugebiet erschlossen werden soll. Dem widersprach Ortsbürgermeister Keilen. Hier handele es sich um eine reine Zukunftsplanung. Er bot allen Beteiligten ein gemeinsames Gespräch an, in dem alle Unklarheiten beseitigt werden könnten. (tr)