Kreis Südliche Weinstraße „Sie fahren keinen Meter mehr“

Auf der Höhe des Parkplatzes beim Wild- und Wanderpark soll der Angeklagte sein lebensgefährliches Überholmanöver gestartet habe
Auf der Höhe des Parkplatzes beim Wild- und Wanderpark soll der Angeklagte sein lebensgefährliches Überholmanöver gestartet haben.

„Es war nicht gefährlich“, meinte der Angeklagte vor dem Amtsgericht Bad Bergzabern zu der Situation, die mit sechs Monaten Führerscheinentzug und einer Geldstrafe geahndet wurde. Der „Tatort“, an dem zum Glück nichts Schlimmeres passierte, war die Strecke zwischen Silz und Vorderweidenthal, allem Anschein nach auf Höhe des Parkplatzes am Wild- und Wanderpark. Dort habe der Angeklagte am 11. August vergangenen Jahres falsch überholt und dabei Leib und Leben anderer gefährdet, lautete die Anklage der Staatsanwaltschaft. Er habe von Silz kommend drei Fahrzeuge überholen wollen. Ein Autofahrer sei ihm entgegengekommen, der abbremsen musste. Die Möglichkeit einzuscheren, die ihm die drei Fahrzeuge auf seiner Fahrspur gegeben hätten, habe er nicht genutzt und zudem den Mittelfinger gezeigt. Zunächst war ein Strafbefehl gegen den Auszubildenden aus der Südwest-pfalz ergangen, der auf sechs Monate Entzug der Fahrerlaubnis und 2400 Euro Geldstrafe lautete. Dagegen hatte der Angeklagte Widerspruch eingelegt, wohl weil er auf eine mildere oder gar keine Strafe gehofft hatte. Er sei mit zwei Mitfahrerinnen mit seinem Seat Leon FR aus Silz herausgefahren, vor ihm seien vier Autos gefahren, von denen er eines überholt habe, schilderte der Angeklagte die Situation. Die Geschwindigkeit von 60 oder 70 Stundenkilometern der drei anderen Fahrzeuge vor ihm sei ihm zu langsam vorgekommen, daher habe er überholt. Wo er überholt hatte, war nicht eindeutig zu klären. Dass es an der Stelle, an der die Straße zum Silzer See abbiegt, gewesen sein soll, akzeptierte Richter Sommer nicht. Er kenne die Strecke in- und auswendig, das sei an dieser Stelle gar nicht möglich, warf ihm Sommer vor. „Ja, ich habe den Stinkefinger gezeigt, das tut mir auch leid, ich möchte mich dafür entschuldigen“, zeigte sich der Angeklagte in diesem, wohl im Gesamtzusammenhang eher unwichtigen Punkt geständig und einsichtig. „Das sieht nicht gut für sie aus, das war unverantwortlich. Eine Kollision mit einem anderen Fahrzeug wäre tödlich gewesen“, sagte Sommer. Er zitierte die Aussage einer Mitfahrerinnen vor der Polizei: „Ich habe geglaubt, es ist alles vorbei.“ „Auf dieser Strecke wird gefahren, das ist mit Worten kaum zu beschreiben, man könnte täglich mindestens 50 Autos blitzen“, lautete die allgemeine Einschätzung des Richters zum Verhalten vieler Autofahrer auf dieser Strecke. Sommer gab dem Angeklagten und seinem Verteidiger die Gelegenheit, sich zu beraten. Denn dass das Gericht der Einlassung des Angeklagten folgen und dieses Überholmanöver als nicht gefährlich beurteilen würde, war nach dem Prozessverlauf ganz und gar nicht zu erwarten. Nach der Beratung zog der Angeklagte den Einspruch gegen den Strafbefehl zurück, der dann sofort in Kraft trat. „Sie fahren ab jetzt keinen Meter mehr“, stellte Sommer klar. Der junge Mann war noch mit seinem Fahrzeug zur Verhandlung gekommen. Die sechs Zeugen, die zur Verhandlung geladen waren, wurden ohne Aussage entlassen. „Das nächste Mal sehen Sie genau hin, mit wem Sie fahren, dieser Tag hätte ihr letzter gewesen sein können“, gab Sommer bei der Entlassung der Zeugen einer der Mitfahrerinnen des Angeklagten mit. „Das Anzeigeverhalten ist viel zu zurückhaltend in solchen Situationen“, sagte Sommer zu Autofahrern, die die Situation hautnah miterlebt und zur Anzeige gebracht hatten.

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