Bad Bergzabern Rollstuhlfahrer getreten: Zwei Jahre Haft für 41-Jährigen

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Das Urteil von Richter Christoph Sommer gegen einen 41-jährigen Deutschen vor dem Amtsgericht in Bad Bergzabern fällt hart aus. Zwei Jahre ohne Bewährung. „In meinem Bezirk tritt keiner einem Rollstuhlfahrer an den Kopf“, ist seine Begründung.

Ein unbeschriebenes Blatt ist der Angeklagte nicht, der 1993 mit seiner Familie aus Kasachstan in die Südpfalz gekommen ist. Schwerer Raub, Diebstahl und Erpressung sind nur einige Delikte aus der Vergangenheit. Den Hauptschulabschluss hat er nicht geschafft, die Schreinerlehre abgebrochen. Gearbeitet hat er nur sporadisch. Zu der bis heute substituierten ehemaligen Heroinabhängigkeit ist er in hohem Maß alkoholabhängig. „Ich trinke drei Gläser Wein pro Tag, manchmal mehr“, gibt er vor Gericht an. „Das glaube ich Ihnen nicht“, reagiert Sommer.

Tattag ist der 27. September 2021. Der Angeklagte fährt mit seiner damaligen Freundin zunächst an einer Tankstelle vorbei, an der ein Rollstuhlfahrer mit seinem Bekannten steht. „Er hat meine Freundin im Vorbeifahren als russische Schlampe beschimpft“, sagt er aus. Die Freundin fährt dann offensichtlich zurück, damit er an der Tankstelle Tabak holen kann. Die Videokamera hat das Geschehen festgehalten. Der Angeklagte kommt wieder aus der Tankstelle und geht auf den Rollstuhlfahrer und dessen Begleitung zu. Ein minutenlanges Wortgefecht folgt, der Geschädigte schubst den Angeklagten zurück. Der geht zunächst mit den Armen auf ihn los, dann mit einem Tritt ins Gesicht des Rollstuhlfahrers. Das Ganze wiederholt sich dreimal. Wie oft der Geschädigte getroffen wird, ist nicht genau zu sehen.

Angeklagter ruft bei Aussagen dazwischen

„Ich hatte eine Woche vorher schon Theater mit ihm, er hat mich getreten“, sagt der Rollstuhlfahrer aus. Immer wieder unterbrochen von Zwischenrufen des Angeklagten, bei denen auch harte Ermahnungen des Richters und seines Verteidigers wenig nützen. Der Geschädigte gibt an, mehrfach im Gesicht getroffen worden zu sein und den Angeklagten deshalb geschubst zu haben, um „möglichst wenig abzubekommen“.

Die Androhungen von Sommer, den Angeklagten in Handschellen legen und bis zur Urteilsverkündung in die Arrestzelle sperren zu lassen, wenn er nicht aufhöre, die Verhandlung zu stören, nützen wenig. Nach der Aussage des Geschädigten steht er auf, sagt „ich bin unschuldig“ und verlässt den Gerichtssaal. Richter und Verteidiger führen eine lautstarke Auseinandersetzung mit ihm auf dem Flur.

„Die einzige Möglichkeit ihr Leben zu verlängern ist, sie einzusperren“

Dass sowohl sein Verteidiger als auch sein Bewährungshelfer aussagen, ihn viele Jahre nicht als aufbrausend und aggressiv zu kennen, nützt dem Angeklagten nichts. Klar ist für alle Beteiligten, dass er sich einmal der gefährlichen Körperverletzung und zweimal der versuchten gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht hat. Staatsanwaltschaft und Verteidigung plädieren für eine Haftstrafe mit Bewährung. Richter Sommer nicht. „Es war ein absolut provozierter Übergriff, Sie haben es nicht verdient, in Freiheit zu bleiben“, begründet er sein Urteil von zwei Jahren ohne Bewährung. Auch im Hinblick auf die zahlreichen Vorstrafen des Angeklagten. „Die einzige Möglichkeit, Ihr Leben zu verlängern, ist, Sie einzusperren“, so Sommer zum exzessiven Alkoholmissbrauch des Angeklagten.

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