Kreis Südliche Weinstraße Retourkutsche und der Konter

Thomas Hoffmann (FWG), erster Beigeordneter in Billigheim-Ingenheim, hat das Vorgehen der Gemeinde im Zusammenhang mit dem geplanten Fußball-Internat verteidigt. Die Kreisverwaltung kontert, dass sowohl Ortsbürgermeister Dietmar Pfister (SPD) als auch der VG-Verwaltung dargelegt worden sei, dass es derzeit kein Baurecht gebe.
In einer Stellungnahme verwahrt sich Hoffmann gegen den womöglich in der Öffentlichkeit entstandenen Eindruck, dass es sich bei dem Rat um einen Haufen „dollargieriger Hobbypolitiker“ handle. Wenn der Gemeinde Billigheim-Ingenheim zukünftig nach der Erhöhung der Kreisumlage von einem Euro Steuereinnahmen gerade einmal 18,5 Cent für die Aufgabenbewältigung verblieben, sei es legitim, nach zusätzlichen Steuereinnahmen Ausschau zu halten. Man sollte froh sein, wenn es seriöse Investoren wie die Brifa GmbH & Co KG gebe, die seit Jahren erfolgreich ein Fußball-Internat auf den Kanarischen Inseln betreibe. Nachdem die Kreisverwaltung in Sachen Bauvoranfrage monierte, dass für das betreffende Gelände erst eine Umfirmierung in „Sondergebiet Sport“ erfolgen müsse, stellt sich für Hoffmann die Frage, mit welcher Begründung dort vor vielen Jahren Reitsportanlagen genehmigt wurden. Außerdem gibt er zu bedenken: In welchem Widerspruch stehe das Vorhaben Fußball-Internat zum Flächennutzungsplan mit der Auflage „Gewerbe und Wohnen“, denn es sei ja ein Wohnkomplex mit Sportanlagen geplant. Bei dem Gebiet handele es sich um eine Fläche, für die es schon seit über 20 Jahren keine Anfragen zur Ansiedlung von Gewerbe gebe. Großbetriebe hätten daran allein wegen der fehlenden Autobahnanbindung kein Interesse. Mit einem Internat wären keine Immissionsbelastungen verbunden. Das sei für eine Gemeinde, die den Fremdenverkehr stärken wolle, von Vorteil. Außer dem Zeitaufwand der Beteiligten ist laut Hoffmann für die Gemeinde kein Cent an Ausgaben entstanden. Sollten bei der Änderung des Flächennutzungsplans Kosten auf die Gemeinde zukommen, gebe es hierfür Finanzinstrumente, „um ein Risiko für die Gemeinde auszuschließen.“ Ob das Projekt einem gefalle oder nicht, so müsse man doch immer bedenken, „dass mit der Ware Fußball sehr viel Geld verdient wird. Warum dann auch nicht bei uns?“ In einer Reaktion hat die Kreisverwaltung betont, dass den verantwortlichen Kommunalpolitikern schon sehr früh der Weg zum Erlangen des Baurechts aufgezeigt worden sei: den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan – derzeit Gemischte Baufläche – für die Ortsgemeinde aufzustellen. Hierüber gebe es einen Aktenvermerk der VG-Verwaltung an den Ortsbürgermeister vom 9. August 2015. Die entsprechenden Schritte seien von der Ortsgemeinde allerdings nicht eingeleitet worden. Stattdessen sei eine Bauvoranfrage eingereicht worden, die keine Aussicht auf Genehmigung gehabt habe. Was die vom Ortsbeigeordneten Hoffmann erwähnte Reitsportanlage angehe, die dort 1955 eingeweiht wurde, „so sollte selbstverständlich sein, dass für eine heutige Genehmigung auch die heutige Rechtslage, nämlich das Baugesetzbuch, gilt. Dieses wurde als Bundesbaugesetz allerdings erst 1960 erlassen.“ |mik