Meinung Politiker sind keine Geheimagenten: Datenschutz hat Grenzen

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Wer bei einer öffentlichen Wahl für ein öffentliches Amt kandidiert, darf sich nicht verstecken.

Mandatsträgern aus dem Landkreis SÜW ist es gelungen, den Datenschutz ad absurdum zu führen. Dadurch, dass sie der Kreisverwaltung die Erlaubnis verweigert haben, auf ihrer Webseite Daten von sich preiszugeben – das ist nicht nur zweifelhaft, sondern widersinnig.

Um Bürgern einen Überblick zu geben, wer im Kreistag sitzt und ihre Rechte bei Fragen rund um Themen wie Schulen, Feuerwehr und Sozialamt vertritt, führt der Landkreis auf seiner Webseite die Kreistagsmitglieder mit Namen und Wohnort auf. Es ist ein zusätzlicher Service, damit Bürger nicht lange nach dem Portal stöbern müssen, wo die Politiker genannt werden.

Angriffe sind zu verurteilen

Bei drei Kommunalpolitikern fehlten aber auf dieser Überblickseite die Daten, weil sie die Veröffentlichung abgelehnt haben. Teilweise aus Versehen, wie sich herausstellt. Skurril ist, dass sie das überhaupt können. Der Datenschutz macht es möglich – und der Landkreis macht davon Gebrauch. Weil es in jüngerer Vergangenheit zwei Vorfälle gab, bei denen Kreistagsmitglieder negativ im Fokus standen: Einer wurde bedroht, bei dem anderen manipulierten Unbekannte Fahrzeuge an dessen Wohnort. Sie gaben der Kreisverwaltung eine Mitschuld.

Es ist unstrittig: Politiker dürfen weder bedroht noch verunglimpft werden. Solche Angriffe sind strengstens zu verurteilen. Nur weil Namen auf der Landkreis-Webseite an einer Stelle nicht genannt sind, schützt das die Amtsträger aber nicht vor Attacken. Kommunalpolitiker müssen wissen, worauf sie sich einlassen. Dass sie sich auch mit unbequemen Themen beschäftigen und dabei Entscheidungen treffen, mit denen sie den Unmut mancher Zeitgenossen auf sich ziehen.

Wer auf einer offiziellen Webseite der Verwaltung auf Anonymität besteht, hat das Ehrenamt, das er ausübt, nicht verstanden. Datenschutz hin oder her. Die Ratsmitglieder sind keine Geheimagenten.

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