Bad Bergzabern
Nur Reue zeigen reicht dem Gericht nicht
„Sie machen sich massive Probleme durch ihren Alkoholkonsum“, sagte Richter Christoph Sommer zu dem geständigen Angeklagten. 2019 begeht dieser zwei Taten, zu verschiedenen Zeiten und an unterschiedlichen Orten. Im ersten Fall bedroht er einen Mann mit einer abgebrochenen Glasflasche. Er versucht ihn zweimal gegen den Bauch zu schlagen, was ihm nicht gelingt. Der Angegriffene wehrt sich und bringt seinen Angreifer mit der Hilfe von Zeugen zu Fall. Er selbst trägt eine Verletzung an der Hand davon.
„Eine abgebrochene Glasflasche ist ein massiv gefährliches Werkzeug, dass auch tödlich sein kann“, wertet die Staatsanwaltschaft den Angriff. Die Helfer des Angegriffenen fixieren den Täter bis zum Eintreffen der Polizei am Boden. Der schlägt seinen Kopf so lange auf den Boden, bis er blutet. Am kommenden Tag erstattet der Angeklagte deswegen Anzeige gegen die, die ihn eigentlich vor der Ausübung weiterer Taten schützen wollen. „Diese Anzeige nehme ich ihnen echt übel“, so Sommer.
Hoher Gewöhnungsgrad an Alkohol
Beim zweiten Vorfall schlägt der Familienvater dem Geschädigten mit der Faust ins Gesicht, dieser trägt eine blutende Wunde davon. „Ich weiß nicht, was ich im Kopf hatte, normal bin ich nicht so“, behauptet der 48-jährige Elektroinstallateur. 1996, also mit 24 Jahren, sei er alleine von Russland nach Deutschland gekommen, habe immer gearbeitet, geheiratet und eine 13-jährige Tochter. 2002 sei er in die Südpfalz gezogen und inzwischen getrennt von seiner Familie. Zu seiner Tochter habe er keinen Kontakt mehr, weil sie es nicht wolle. Derzeit arbeite er bei einem Abrissunternehmen im Niedriglohnsektor, er verdiene 1250 Euro im Monat.
„Sie setzen alles aufs Spiel, wenn sie weitersaufen“, sagte Sommer, der mit dem Urteil von 14 Monaten auf Bewährung auch zehn Suchtberatungstermine und einen Bewährungshelfer auferlegte. Bei der ersten Tat werden zwei Promille Alkohol festgestellt. Trotzdem sind alle Tests auf Einschränkungen wegen Alkoholkonsums negativ. Lediglich ein leichtes Schwanken sei festgestellt worden, was auf einen hohen Gewöhnungsgrad an Alkohol schließen lasse, so Sommer. Den eigenen derzeitigen Konsum gibt der Angeklagte mit zwei bis vier Bier pro Tag an. „Kann es nicht sein, dass sie am Wochenende einen halben bis einen Kasten Bier trinken und unter der Woche etwas weniger“, hält ihm das Gericht vor. Der Angeklagte widerspricht nicht, erzählt von einer Entziehungskur in Eußerthal, die er vor Jahren gemacht habe. Danach sei er zwei Jahre trocken gewesen.
„Ich mache eine Therapie“
„Therapien können wir nicht verordnen, aber die Gespräche mit der Suchtberatung sind zielgerichtet auf eine Langzeittherapie“, so Sommer. Es sei mit Händen zu greifen, was mit dem Angeklagten los sei, wenn er so weitermache, verliere er auch noch seinen Arbeitsplatz. „Der Arbeitgeber muss sie wegen Gefährdung am Arbeitsplatz entlassen, wenn er Alkoholkonsum feststellt“, gab Sommer dem geknickten Angeklagten mit.
Der entschuldigt sich bei den Geschädigten, die als Zeugen anwesend sind, aber wegen seines Schuldeingeständnisses nicht vernommen werden. „Ich mache eine Therapie“, verspricht er dem Gericht. Zu seiner Bewährungsstrafe und den Beratungsgesprächen muss er jedem Geschädigten 300 Euro Schmerzensgeld in Raten zu 25 Euro pro Monat bezahlen. „Wer Geld zum Saufen hat, kann auch Schmerzensgeld bezahlen“, konstatiert Sommer, der für den Angeklagten keine rosige Zukunft sieht, wenn er sein Alkoholproblem nicht in den Griff bekommt. „Wenn sie mit dem Saufen aufhören, kommt auch ihre Tochter wieder“, prognostizierte Sommer.