OFFENBACH Neue Regeln für Flüchtlingsunterkünfte
Die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte in der Verbandsgemeinde Offenbach ist neu geregelt. Hintergrund: Es gab des Öfteren Probleme bei der Durchsetzung von Rückforderungen. So hatten Asylbewerber Stromkostennachzahlungen nicht getätigt. Deswegen hat der VG-Rat nun eine Satzung verabschiedet, um das Benutzungsverhältnis rechtsverbindlich zu regeln. Die einheitliche Benutzungsgebühr beträgt 224,17 Euro je Person und Monat.
Anfang November lebten in der Verbandsgemeinde 62 Asylbewerber und Geflüchtete. 13 von ihnen wurde bereits ein Schutzstatus zugesprochen, beim Rest läuft das Asylverfahren noch. Unter den 18 weiblichen und 44 männlichen Personen sind 20 Minderjährige, die sich auf sieben Familien verteilen. Die Asylbewerber und Geflüchteten kommen aus Pakistan (13), Russland (11), Nigeria (7), Somalia (6), der Türkei (6), Eritrea (3), Ägypten (2) und Armenien (1). In Offenbach sind 34 Personen in fünf Unterkünften untergebracht, in Essingen 20 Personen in drei Unterkünften und in Hochstadt acht Personen in drei Unterkünften. Seit Januar wurden der VG zehn Personen neu zugewiesen. Im gleichen Zeitraum sind 23 Personen in eigene Wohnungen umgezogen. Ein Mensch wurde abgeschoben. Je einen Obdachlosen gibt es in Offenbach und Hochstadt.