Bad Bergzabern Mit 2,2 Promille gefahren: 89-Jähriger zu Haft verurteilt

Das letzte Wort des Seniors vor Gericht: „Ich habe jetzt einen Arbeitslosen als Fahrer engagiert.“
Das letzte Wort des Seniors vor Gericht: »Ich habe jetzt einen Arbeitslosen als Fahrer engagiert.«

Alter schützt vor Torheit nicht – auch nicht vor einer drohenden Gefängnisstrafe. Das hat ein 89-Jähriger jetzt unter Beweis gestellt. Er musste sich vor dem Amtsgericht wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten.

Vor dem Amtsgericht wirkt der 1932 in Saarbrücken geborene Angeklagte seriös und einsichtig. Dagegen sprechen aber die Vergehen, denen er sich schuldig gemacht hat und seine Vorstrafen. Im August und im Dezember 2021 ist der Senior ohne Führerschein Auto gefahren, beim ersten Mal unter massivem Alkoholeinfluss. „Als die Polizei Sie gestellt hat, haben Sie wegen des Alkohols einen hochnotpeinlichen Auftritt hingelegt“, hält ihm Richter Christoph Sommer vor.

Mit fast 2,2 Promille wird er auf einer Fahrt vom elsässischen Niederbonn les Bains in Bad Bergzabern wegen seines auffälligen Fahrstils angehalten. „Die Anklage ist korrekt und richtig“, gibt der Angeklagte unumwunden zu. Seit fünf Jahren lebe er in der Südpfalz, bis zu seinem 72. Lebensjahr sei er im Saarland als Kfz-Mechaniker und Ingenieur selbstständig gewesen.

Jetzt Arbeitslosen als Fahrer engagiert

Derzeit lebe er von rund 1100 Euro Rente. Warum er „voll wie e Gardegrott“ und ohne Führerschein gefahren ist, beantwortet er nicht wirklich. „Ich trinke Alkohol, seit ich lebe, Herr Richter“, lautet die Antwort. Erschwerend für das Urteil kommt für ihn hinzu, dass er bereits zu zwei Vorstrafen mit je 75 Tagessätzen verurteilt wurde. Ebenfalls wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Einig sind sich Oberamtsanwalt Helmut Metz und Richter Sommer, dass eine Geldstrafe in diesem Verfahren nicht zielführend ist. „Es wird heute eine Bewährungsstrafe geben“, kündigt Sommer an. Er habe auch keine Skrupel, einen fast 90-Jährigen einzusperren, wenn er sich wieder strafbar mache. Vier Monate und zwei Wochen lautet das Urteil, die Bewährung läuft zwei Jahre. Zumindest in dieser Zeit darf der Angeklagte keine Straftaten begehen, sonst folgt die sofortige Inhaftierung. „Wollen Sie mit 90 Jahren im Gefängnis sitzen? Das, was Sie gemacht haben, war völlig unnötig“, hält ihm Sommer vor. „Ich verspreche, es wird nicht mehr passieren, und ich werde mein Wort halten. Ich habe jetzt einen Arbeitslosen als Fahrer engagiert“, versprach der Senior.

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