Kreis Südliche Weinstraße Maxx-Ticket-Streit geht weiter

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Ist der Schulweg zwischen Pleisweiler-Oberhofen und Bad Bergzabern besonders gefährlich? Ja, meinen die meisten betroffenen Schüler und Eltern, der Kreis Südliche Weinstraße, der in diesem Fall für die Schülerbeförderungskosten aufkommen müsste, ist anderer Meinung. Der Streitfall hat schon das Verwaltungsgericht Neustadt beschäftigt (das die Gefährlichkeit verneinte), jetzt ist er wieder im Kreisrechtsausschuss gelandet.

Die zehnjährigen Schüler Simon und Lisa (Namen geändert) hatten Widerspruch eingelegt, Lisas Großvater vertrat beide vor dem Ausschuss. Wenn es nach dem Buchstaben des Gesetzes geht, müssten Simon und Lisa Tag für Tag im Sommer wie im Winter gut drei Kilometer weit in ihre Schule in Bad Bergzabern tippeln. Der Weg ist nicht nur lang, sondern hat auch besondere Tücken. Ein Teilstück von 350 Metern zwischen den bebauten Ortslagen ist ein unbeleuchteter Wirtschaftsweg. Das Verwaltungsgericht, das im Sommer den Schulweg selbst begangen hat, empfahl den jungen Pennälern „Taschenlampen und Warnwesten“. Ausschussvorsitzende Fabia Heischling wies auf die gültigen Bestimmungen zur Schülerbeförderung hin: Die Kosten für das Maxx-Ticket werden vom Kreis nur dann übernommen, wenn der Schulweg länger als vier Kilometer ist oder als „besonders gefährlich“ gilt. Für die Schüler aus Pleisweiler wurde ein Weg ausgetüftelt, der die enge Weinstraße vermeidet, die definitiv als gefährlich einzustufen wäre. Der Fürsprecher der beiden Schüler sieht aber auch den Alternativweg als riskant an, insbesondere für die Jüngeren. „Die Messlatte der Gefährlichkeit wurde in diesem Fall besonders hoch gehängt“, meinte er im Ausschuss. Zwar sei noch kein Unfall aktenkundig. Aber: „Muss denn immer erst was passieren?“, fragte der engagierte Großvater. Er wies darauf hin, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts noch nicht rechtskräftig sei. Ein Antrag auf Berufungszulassung sei gestellt worden, eine Entscheidung liege noch nicht vor. „Ich hoffe, dass das Oberverwaltungsgericht die Sache anders sieht.“ Fabia Heischling schlug vor, das Verfahren bis zum Jahresende auszusetzen. Falls bis dahin das Urteil des Verwaltungsgerichts Rechtskraft erlangen sollte, können die Widersprüche zurückgenommen werden oder kann der Kreisrechtsausschuss entscheiden. |rire

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