Oberschlettenbach Mauer: Welche Höhe akzeptiert die Gemeinde?

An der höchsten Stelle ist die Mauer 3,05 Meter hoch. Das will die Gemeinde auf keinen Fall akzeptieren.
An der höchsten Stelle ist die Mauer 3,05 Meter hoch. Das will die Gemeinde auf keinen Fall akzeptieren.

An einer einvernehmlichen Lösung mit der Familie, die in der Glimbornstraße ohne Genehmigung eine viel zu hohe Mauer errichtet hat, sei man interessiert, bestätigt Oberschlettenbachs Ortsbürgermeister Christian Burkhart. Welche Mauerhöhe die Gemeinde bereit ist zu akzeptieren, will er zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht festlegen.

Hintergrund zu Burkharts Mitteilung ist die Berichterstattung in der RHEINPFALZ über den Prozess vor dem Verwaltungsgericht Neustadt in der vergangenen Woche. Dort hatte der Bauherr gegen den verfügten Abriss der Mauer geklagt. In dem Prozess hatte der Richter Ortschef Burkhart gefragt, mit welcher Lösung die Gemeinde leben könne. Im RHEINPFALZ-Artikel war zu lesen: „Burkhart ließ durchblicken, dass man sich mit einer Mauer, die zur Straße beziehungsweise zum Nachbargebäude hin nicht höher als zwei Meter sei, arrangieren könne.“

Derzeit ist die Mauer an der höchsten Stelle 3,05 Meter hoch, laut Bebauungsplan sind nur 1,10 Meter zulässig. Nach der Landesbauordnung sind Einfriedungen und Stützmauern bis zu einer Höhe von zwei Metern zulässig. In der Verhandlung sei die Höhe von zwei Metern zwar mehrfach angesprochen worden, aber auf die Frage des Richters habe er ganz bewusst keine exakte Zahl genannt, so Burkhart.

Der Bauherr hat seine Klage zurückgezogen. Vom Gericht wurde er aufgefordert, einen neuen Bauantrag einzureichen. Diesen Antrag werde man abwarten, so Burkhart, dann werde der Gemeinderat entscheiden, ob man ihn akzeptieren könne oder nicht. Auch die Baubehörden müssen dem neuen Antrag zustimmen

x