Göcklingen / Klingenmünster
Mariengrotte als Störfaktor in der Landschaft
„Ich bin in Kinderheimen aufgewachsen, dort wurde sehr viel Wert auf eine christliche Erziehung gelegt“, erzählt Edwin Schäfer, der 1928 in Waldrohrbach geboren wurde. Seit seiner Hochzeit im Jahr 1949 lebt Schäfer in Göcklingen. Seine christliche Prägung und seine Marienverehrung haben den leidenschaftlichen Wanderer viele Lourdesgrotten besuchen lassen. Und so reifte in ihm die Idee, selbst eine Mariengrotte in der Nähe bauen zu lassen. „Ich will damit auch meine Dankbarkeit zeigen. Als meine Frau in den Jahren 2001 bis 2003 schwer erkrankt war, hat uns Maria geholfen. Meine Gebete wurden erhört“, sagt der fast 92-Jährige.
Seine Wahl fiel auf Klingenmünster. „Ich habe dort ein kleines Waldstück geerbt“, sagt Schäfer. Vor vielen Jahren kümmerte sich der gelernte Maler um Haus und Hof einer älteren Frau, die dazu alleine nicht mehr in der Lage war. Aus Dankbarkeit vermachte sie ihm in den 1990-Jahren das Gelände mit der Flurnummer 3952/9 in der Gemarkung Klingenmünster. Es liegt direkt oberhalb des Pfalzklinikums. Links führt der Weg hoch zur Burg Landeck, rechts geht es zu Schäfers Wäldchen. Eine rund 50 Quadratmeter große Stelle am Rand seines Grundstücks hält er für optimal für sein Vorhaben. Dort fließt Wasser, außerdem ist die Stelle für Spaziergänger oder Pilger leicht zu erreichen.
Mit der Baufirma ist alles schon besprochen
Zum Vorbild hat sich Schäfer die Lourdesgrotte bei Büchelberg genommen, die Bernhard Brossart dort 2004 errichtet hat. Er hat auch schon eine Baufirma ausfindig gemacht, die seine Pläne umsetzen soll. „Mit der Firma ist so weit alles abgesprochen“, sagt Schäfer. Das Problem: Es fehlt die Baugenehmigung. Seit 2015 hat Schäfer mehrere Anträge bei der Kreisverwaltung eingereicht. Die letzte Ablehnung lag am 30. August 2019 in seinem Briefkasten.
Die Kreisverwaltung begründet ihr Nein damit, dass das Bauvorhaben im Außenbereich liege und öffentliche Belange beeinträchtige. „Es verstößt gegen die Festsetzungen des Flächennutzungsplanes, der für das Grundstück ,Wald“ ausweist“, informiert die Kreisverwaltung auf Anfrage. Darüber hinaus würden Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege beeinträchtigt. Das Grundstück liege im Geltungsbereich der Landesverordnung „Naturpark Pfälzerwald“. „Hier ist es verboten, ohne Einverständnis der Naturschutzbehörde bauliche Anlagen zu errichten.“ Ein Einverständnis sei in diesem Fall nicht möglich, „weil das Vorhaben ein ,Fremdkörper“ in der hiesigen bestehenden Landschaftsstruktur darstellen würde und der Landschaft wesensfremd wäre“. Von dem Vorhaben würde nach Ansicht von Bauabteilung und Naturschutzbehörde eine sogenannte strukturelle Störung der Landschaft ausgehen. Ob eine Mariengrotte grundsätzlich genehmigungsfähig sei, hänge vom jeweiligen Einzelfall ab. Es bedürfe hier je Standort einer neuen Prüfung, informiert die Kreisverwaltung
Seit einem Jahr wartet Schäfer auf einen Termin
Edwin Schäfer hat gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt. Für ihn ist unverständlich, dass die Kreisverwaltung die Mariengrotte an dieser Stelle ablehnt, während die Ortsgemeinde Klingenmünster seinen Plänen zugestimmt habe. Eine strukturelle Störung der Landschaft oder gar eine negative Veränderung der Schönheit des Waldes sei an den Haaren herbeigezogen. „Derzeit wird die Stelle als Abladeplatz für Altholz und Baumstümpfe genutzt. Ist das wirklich schöner?“, fragt sich Schäfer.
Verärgert ist er, weil er seit einem Jahr auf eine Antwort auf seinen Widerspruch wartet. „Ich hab schon ein paar Mal bei der Kreisverwaltung angerufen, die haben mich immer wieder vertröstet.“ Der Widerspruch sei dem Kreisrechtsausschuss am 6. November 2019 zur Entscheidung vorgelegt worden, bestätigt der Kreis. „Die Widerspruchsverfahren werden vom Kreisrechtsausschuss grundsätzlich in der zeitlichen Reihenfolge ihres Eingangs zur mündlichen Verhandlung terminiert“, teilt die Kreisverwaltung mit. Eine Reihe anhängiger Verfahren stünden noch vor Schäfers Widerspruch.
Eine Entscheidung könnte bald fallen
In der vergangenen Woche wurde eine Lösung gefunden, um das Verfahren zu beschleunigen. Die Geschäftsstelle des Kreisrechtsausschusses schlägt vor, dass Schäfer sich mit einer Entscheidung durch den zuständigen Vorsitzenden des Kreisrechtsausschusses einverstanden erklärt. „Auch die Abteilung Bauen und Umwelt ist mit dieser Verfahrensweise einverstanden, sodass eine mündliche Verhandlung nicht erforderlich wäre und der Vorsitzende bald über den Widerspruch entscheiden könnte“, so die Kreisverwaltung. „Auch ich bin mit dieser Vorgehensweise einverstanden“, sagt Schäfer.