Kreis Südliche Weinstraße Lange Haftstrafe für „Millionenerbe“

Der Angeklagte habe im Prozess Tat-einsicht und auch so etwas wie Tat-reue gezeigt, betonte der Vorsitzende Richter Helmut Kuhs in seiner Urteilsbegründung. „Wie lange die Reue vorhält, ist eine andere Frage, eine begründete Skepsis bleibt“, sagte Kuhs. 24 Vorstrafen hat der gelernte Kraftfahrzeug-Mechaniker seit 1988 angehäuft, hauptsächlich wegen Betrugs, Unterschlagung und Urkundenfälschung. Mehrere Haftstrafen musste er bereits absitzen. Positiv auf das Urteil habe sich ausgewirkt, dass der Angeklagte voll geständig gewesen sei und so erheblich zur Aufklärung und zur Verkürzung des Prozesses beigetragen habe, betonte Kuhs. Einen Mann habe der Angeklagte beispielsweise um rund 107.000 Euro betrogen, stellte Kuhs fest. Das Opfer konnte weder Quittungen noch sonstige Belege für die verschiedenen Zahlungen vorlegen. „Dass sie in diesem Fall trotzdem alles zugegeben haben, wurde strafmildernd berücksichtigt“, sagte Kuhs. Wie berichtet, hat der Angeklagte seine Opfer meist in Luxushotels in Deidesheim, Bad Dürkheim oder Bad Bergzabern kennengelernt. Mal hat er sich als Rechtsanwalt, mal als pensionierter BKA-Beamter ausgegeben. Ein anderes Mal hat er sich als Millionenerbe mit eigener Jacht und eigenem Flugzeug vorgestellt oder als Besitzer eines Hotels in Travemünde. Auch wurden ihm seine teils abenteuerliche Geschäftsideen abgenommen. So wollte er in einem Fall 180 Autos für 1,5 Millionen Euro kaufen, um sie für 2,5 Millionen Euro weiter zu verkaufen. In einem anderen Fall hatte er behauptet, günstig an Fahrzeuge aus einem Pool des Autovermieters Buchbinder zu kommen, ohne dass jemals überhaupt ein Kontakt zu dem Unternehmen bestanden hatte. Seinen Opfern hat der 59-Jährige erzählt, dass er wegen Erbschaftsstreitigkeiten oder Problemen mit Zoll oder Finanzamt aktuell nicht an sein Vermögen komme, er deshalb kurzfristig Geld brauche. Von einem Opfer wurden ihm 313.000 Euro geliehen. Seine Geschichten hat er mit gefälschten Papieren der Staatsanwaltschaft, inklusive frei erfundener Aktenzeichen, mit Schreiben von Rechtsanwälten oder Bankvorständen untermauert. Der Angeklagte gab vor Gericht zu, Unterlagen, Dokumente und Kontoauszüge mit dem eigenen Computer gefälscht zu haben. Positiv bewertete das Gericht, dass der aus dem Kreis Bad Dürkheim stammende Angeklagte versucht habe, bei dem einen oder anderen Opfer seine Schulden zumindest teilweise zurückzuzahlen. „Allerdings war das eine Art Löcherstopfen auf Kosten eines neuen Opfers “, stellte Kuhs fest. Staatsanwältin Melanie Reisser hatte in ihrem Plädoyer eine Gefängnisstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten gefordert. Außerdem verlangte sie eine Vermögensabschöpfung von 768.375 Euro. Eine vermindere Schuldfähigkeit sah sie bei dem Angeklagten nicht. Wie berichtet, war ein forensisch-psychiatrisches Gutachten zu dem Urteil gekommen, dass bei dem Angeklagten volle Schuldfähigkeit bestehe. Der Angeklagte hat Alkoholprobleme, auch eine Spielsucht stand im Raum. Viel Geld hat der Angeklagte in Spielhallen und Casinos ausgegeben. Gutachter Michael Nötzel hatte die Rückfallprognose für den Angeklagten als desaströs bezeichnet. Es gebe eingeschliffene Muster und eine große kriminelle Energie. Eine Sozialtherapie könne möglicherweise helfen. Eine solche Therapie würde aber deutlich mehr als zwei Jahre in Anspruch nehmen, hatte Noetzel gesagt. Verteidiger Roman Schweitzer sah einen Verstoß gegen die Führungsaufsicht durch den Bewährungshelfer. Während der angeklagten Straftaten, die er zwischen 2013 und 2017 begangen hat, war der 59-Jährige unter Bewährung auf freiem Fuß. Schweitzer forderte für seinen Mandanten eine Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten, außerdem eine zweijährige Therapie, hauptsächlich wegen der Alkoholprobleme seines Mandanten. Das Gericht sprach sich gegen die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt aus, „weil wir eine ausreichende Erfolgsaussicht nicht als gegeben ansehen“, so Kuhs. Das Gericht verhängte sechs Jahre Haft gegen den Angeklagten sowie die Einziehung von 691.485 Euro, eines Mobiltelefons, einer Herrenarmbanduhr und eines Audis im Wert von 66.000 Euro. Zudem muss der 59-Jährige die Kosten des Verfahrens tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht hat die Fortdauer der Haft beschlossen. Seit Juli vergangenen Jahres sitzt der 59-Jährige in Zweibrücken im Gefängnis.